Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen Parship eingereicht, die vom Oberlandesgericht Hamburg angenommen wurde. Die Verbraucherzentrale ruft nun dazu auf, Abonnements zu kündigen und sich der Klage anzuschließen.
Kein Recht auf fristlose Kündigung
Wer alle Funktionen von Parship nutzen möchte, muss für die Premiumversion bezahlen. Ein Abonnement wird dabei zunächst für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Sofern nicht mindestens zwölf Wochen vor Ablauf dieser sechs Monate gekündigt wird, verlängert der Vertrag sich um weitere zwölf Monate.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hält diese Klausel für nicht haltbar und strebt an, die fristlose Kündbarkeit der Verträge mit Parship zu ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer, die frühzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen möchten, werden dazu aufgerufen, eine Kündigung einzureichen und sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos.
Heiratsvermittlungsparagraph aus 1900
Die Argumentation der Vebraucherzentrale baut auf den im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Heiratsvermittlungsparagraphen aus dem Jahr 1900. In diesem heißt es, dass das „Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet“. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband geht davon aus, dass dieser Paragraph in der heutigen Zeit auf all jene Dienste anzuwenden sei, die die Rolle der Heiratsvermittlungen seiner Auffassung nach übernommen haben – hierzu zählt er auch Parship.
Parship selbst sieht das anders und blickt dem Verfahren eigenen Aussagen zufolge gelassen entgegen. Das Unternehmen verweist in einer Stellungnahme darauf, dass der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschieden habe, dass der betreffende Paragraph auf einen Online-Partnerschaftsvermittlungsdienst nicht anzuwenden sei. Die weitere Entwicklung in diesem Fall bleibt abzuwarten.