OLG Düsseldorf: Booking.com darf Hotels günstigere Preise untersagen

Simon

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine überraschende Entscheidung gefällt, mit der es sich gegen das Bundeskartellamt wendet. Dem Urteil nach darf Booking.com Bestpreisklauseln in Verträge mit Hotels schreiben, die den Hotels verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger als bei Booking.com anzubieten.
Booking.com will mit dieser engen Bestpreisklausel verhindern, dass Interessenten sich beim Portal über Hotels informieren, um letztlich günstiger auf der Internetseite des Hotels zu buchen. Diese Praxis ist derzeit gängig und sorgt dafür, dass Booking.com zwar als Informationsplattform genutzt wird und die Hotels präsentiert, letztlich aber leer ausgeht, da die Buchung nicht über das Portal getätigt wird.
Das Bundeskartellamt hatte die enge Bestpreisklausel für unzulässig erklärt, da sie darin eine Behinderung des Wettbewerbs sieht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem nun widersprochen und die Klausel als notwendig um „ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen“...

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