Urteil: Notwendige Touchscreenbedienung während der Fahrt kann illegitim sein

Simon

Administrator
Teammitglied
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass die Bedienung des Auto-Touchscreens auch dann illegitim sein kann, wenn über den Touchscreen notwendige Elemente des Fahrzeugs gesteuert werden. Im verhandelten Fall hatte ein Tesla-Fahrer, der den Scheibenwischer über den eingebauten Touchscreen regulierte, gegen ein Fahrverbot geklagt.
Das Urteil betrifft Tesla
Im konkreten Fall hatte ein Tesla-Fahrer bei Regen das Wischintervall des Scheibenwischers ändern wollen. Dazu hatte er sich dem Touchscreen zugewandt, woraufhin er von der Straße abkam. In der Folge kollidierte der Wagen mit mehreren Bäumen, die sich am Straßenrand befanden. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Fahrer in erster Instanz nach §23 StVO zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Unter den genannten Paragraphen fällt etwa auch die Handynutzung während der Fahrt. Da dort explizit Berührungsbildschirme aufgeführt sind und die Nennung nicht...

Weiterlesen....
 
Zurück
Oben