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Urteil: Notwendige Touchscreenbedienung während der Fahrt kann illegitim sein

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass die Bedienung des Auto-Touchscreens auch dann illegitim sein kann, wenn über den Touchscreen notwendige Elemente des Fahrzeugs gesteuert werden. Im verhandelten Fall hatte ein Tesla-Fahrer, der den Scheibenwischer über den eingebauten Touchscreen regulierte, gegen ein Fahrverbot geklagt.

Das Urteil betrifft Tesla

Im konkreten Fall hatte ein Tesla-Fahrer bei Regen das Wischintervall des Scheibenwischers ändern wollen. Dazu hatte er sich dem Touchscreen zugewandt, woraufhin er von der Straße abkam. In der Folge kollidierte der Wagen mit mehreren Bäumen, die sich am Straßenrand befanden. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Fahrer in erster Instanz nach §23 StVO zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Unter den genannten Paragraphen fällt etwa auch die Handynutzung während der Fahrt. Da dort explizit Berührungsbildschirme aufgeführt sind und die Nennung nicht eingeschränkt ist, fällt auch die Scheibenwischersteuerung unter den Paragraphen.

Prinzipiell verboten ist das Bedienen des Touchscreens indes nicht. Es ist während der Fahrt gestattet, sofern der Blick auf den Screen den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst ist. Das jedoch sah das Gericht im vorliegenden Fall als nicht gegeben: Die Scheibenwischersteuerung muss beim Tesla über ein Menü mit fünf Unterpunkten aufgerufen werden, was eine lange Blickdauer erfordert und damit eine enorme Ablenkung vom Straßenverkehr darstellt.

Mögliche Folgen für Autoentwicklung

Das Urteil könnte für die Automobilindustrie weitreichende Folgen haben. Bei schlechten Sichtverhältnissen, engen Straßen, hohem Verkehrsaufkommen etc. ist es nicht gestattet, den eingebauten Touchscreen des Autos zu bedienen – selbst, wenn darüber wesentliche Funktionen wie der Scheibenwischer aktiviert werden können. Es ist damit zu rechnen, dass die wenigsten Autohersteller weiterhin notwendige Funktionen über einen Touchscreen steuerbar machen werden – oder den Touchscreen grundlegend anders, nämlich deutlich simpler, gestalten. Das wiederum könnte auch zum Erhalt der klassischen Bedienelemente aber auch zur weiteren Etablierung von Alternativen wie der Sprachsteuerung führen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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