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„Black Friday“ wird aus Markenregister gestrichen

Für Schnäppchenjäger ist der Black Friday seit Jahren ein geflügelter Begriff. Umso verständlicher war es, dass Händler jede Menge Geld in Lizenzen investierten, um ihrerseits auf die Schnäppchenjagd im Herbst hinzuweisen. Damit ist nun laut Gerichtsurteil offenbar Schluss.

Die Schnäppchenjagd zwischen Thanksgiving und Weihnachten

Wie so viele Konsum-Trends schwappte auch der sogenannte Black Friday aus den USA zu uns nach Europa herüber. Unter dem auf Deutsch schwarzen Freitag versteht man aber weit Positiveres als es die Übersetzung hergeben mag. So diente er in den letzten Jahren dazu, sich das eine oder andere Weihnachtsschnäppchen bereits im Spätherbst zu sichern. Das Timing hierfür könnte kaum besser sein. Schließlich handelt es sich hierbei stets um den Freitag nach Thanksgiving – einem der bedeutsamsten Feiertage in den USA. Dieses Jahr fällt dieser Tag auf den 25. November.

Bereits im Jahr 2016 fand sich ein findiger Unternehmer in Österreich, der das große Geschäft witterte und kurzerhand das Portal Blackfridaysale aus dem Boden stampfte. Die damit einhergehende Black Friday GmbH sicherte sich im Zuge dessen auch die Rechte an dem Begriff. Fortan mussten alle Händler, die den Begriff zur Werbemaßnahme nutzen wollten, für die Nutzungsrechte zahlen. Natürlich war dies für viele Unternehmen ein Dorn im Auge. Schließlich nutzte man die Wortkombination bereits in den USA als gängigen Begriff.

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Fortan kann jeder mit „Black Friday“ werben

Natürlich waren viele Unternehmen über die jährlichen Lizenzzahlungen erbost. Doch wer sich dem widersetzte und die Marke ohne Lizenz nutzte, musste mit einer teuren Abmahnung rechnen. Umso verständlicher ist es, dass man gerichtlich gegen die fragwürdige Marke vorgehen wollte. Dieses Vorhaben von blackfriday.de ist von Erfolg gekrönt. So hat das Landgericht Berlin im Jahr 2021 entschieden, dass der Black Friday keineswegs als schützenswerte Marke gelten darf. Nun wurde dieses Urteil nach vorheriger Berufung vom Oberlandesgericht Berlin nochmals bestätigt. Folglich gilt der Black Friday nun nicht mehr als schützenswerte Marke und darf von jedem ohne Zahlung einer Lizenz genutzt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Black Friday wurde im Zuge des Urteils aus dem Markenregister entfernt. Allerdings könnte es nun im Rahmen einer Revision noch weitergehen. Sollte sich die Super Union Holdings Limited als Markeninhaberin nämlich dafür entscheiden, Revision einzulegen, müssten sich die Richter am Bundesgerichtshof mit der Thematik auseinandersetzen. Aus diesem Grund dürften sich dieses Jahr wohl noch nicht allzu viele Händler trauen, ohne entsprechende Lizenz mit „Black Friday“ zu werben. Im nächsten Jahr dürfte das Ganze höchstwahrscheinlich schon anders aussehen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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