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Präventiver Einsatz von Staatstrojaner geplant

Der Einsatz des Staatstrojaners soll nach der Bundesregierung noch einmal ausgeweitet werden. So ist ein präventiver Einsatz des Überwachungswerkzeugs durch die Bundespolizei geplant.

Präventiver Einsatz

Die Möglichkeit eines präventiven Einsatzes des Staatstrojaners soll bedeutet, dass dieser auch ohne einen Tatverdacht einsetzt werden kann. Hierbei soll es sich um einen Kompromiss im Bundespolizeigesetz (BPolG) handeln. Eine Reform des BPolG ist schon länger durch die Regierung angedacht. Nun soll diese Änderung gleich noch vor Ende der Legislaturperiode beschlossen werden. Dahinter stehen CDU/CSU und auch SPD. Das derartige Änderungen noch vor dem Ende beschlossen werden, ist nichts neues. Auch in der letzten schwarz-roten Bundesregierung, wurde der Einsatz des Staatstrojaners massiv ausgezeichnet.

Der Einsatz ohne einen konkreten Tatverdacht, bedeutet eine Überwachung mit dem Staatstrojaner, noch bevor ein begründeter Verdacht besteht. Also noch bevor irgendwelche strafprozessuale Maßnahmen eingeleitet werden, wie zum Beispiel die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Die Bundesregierung sieht einen solchen präventiven Einsatz vor allem „bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität sowie bahnpolizeilich relevanten banden- und gewerbsmäßig begangenen Straftaten geboten“.

Umstritten

Der präventive Einsatz des Staatstrojaners und auch die Begründung hierfür sind sehr umstritten. Da so Personen ohne jegliche Begründung überwacht werden können, ganz ohne einen Tatverdacht. Erst im Februar diesen Jahres hieß es hierzu von Seiten der SPD bzw. dessen Vorsitzenden Saskia Esken das man eine präventive Überwachung „auf keinen Fall“ will. Nun sieht es anders aus, sie würde sich der Mehrheit ihrer Partei beugen bzw. Diese respektieren, selbst wenn sie den Einsatz für falsch hält.

Änderung Verfassungsschutzrecht

Änderungen sollen am Verfassungschutzrecht vorgenommen werden, damit alle 19 deutschen Geheimdienste Zugriff auf den Staatstrojaner erhalten. Unter den 19 Geheimdiensten sind der militärische Abschirmdienst (MAD), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter. Damit können die Geheimdienste die Quellen-TKÜ plus künftig nutzen. Dabei ist der Einsatz des Staatstrojaners bei der Quellen-TKÜ auf die Kommunikation beschränkt, wohingegen bei einer Online-Durchsuchung von Sicherheitsbehörden komplette Geräte infiltriert werden dürfen. Mit der Quellen-TKÜ plus dürfen nun aber auch die bereits gespeicherten Kommunikationsinhalte erfasst werden. Das sieht so mancher Jurist als verfassungswidrig an.

Zudem sollen mit den Änderungen die Internet-Provider beim Einspielen des Staatstrojaners unterstützen. Dies aber nicht freiwillig, sondern verpflichtend. In der Praxis funktioniert das dann so, das ein Proxi der Sicherheitsbehörden zwischengeschaltet wird. Damit können dann die Geräte infiziert werden. Der bislang physische Zugriff entfällt damit.

Tagesordnungspunkt am 10.06.2021 

Die Änderungen stehen am heutigen Donnerstag in der Tagesordnung des Bundestags. Das diese wie geplant umsetzt werden, ist dabei sehr wahrscheinlich.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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