Ab 13. Juni 2014 treten EU-weit einige Änderungen im Versandhandel in Kraft. Davon betroffen sind nicht nur Onlineshops wie Amazon, Zalando oder Otto, sondern auch Teleshopping-Kanäle und Katalogversender.
Mit dem neuen Gesetz reicht es nicht mehr aus ein Paket bloß zurück zu schicken um seinen Widerrufswillen deutlich zu machen, sondern man muss diesen auch per Telefon, E-Mail oder schriftlich an den Versandhändler übermitteln. Begründet werden muss dieser jedoch weiterhin nicht.
Bisher musste der Versandhändler bei Bestellungen über 40,- Euro die Rücksendekosten übernehmen. Dies ist nun auch nicht mehr gültig. Es ist jedoch anzunehmen, dass vor allem die größeren Versandhändler diese weiterhin aus Kulanz übernehmen. Für Amazon etwa wäre es jedoch eine gute Möglichkeit sein Premium-Paket „Prime“ zu pushen, indem nur dortige Mitglieder keine Versandkosten übernehmen müssen.