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Airbnb muss Daten an Steuerfahndung geben

Wer ein Zimmer über Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, dürfte bald eine unangenehme Überraschung erleben: Die Hamburger Steuerfahndung hat durchgesetzt, dass das international tätige Unternehmen die Daten der Vermieterinnen und Vermieter an die Behörde weiterleiten muss.

Die Hamburger Steuerfahndung wird diese Daten nun sichten und nach unangemeldeten bzw. unversteuerten Vermietungen suchen. Daten über derartige Steuerhinterziehungen sollen auch an die zuständigen Behörden anderer Bundesländer weitergereicht werden. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel bezeichnete den Schlag gegen Airbnb als großen Erfolg für die Steuerfahndung Hamburgs. Durch den Beschluss sei es gelungen, ein großes Dunkelfeld aufzuhellen und bisher unversteuerte Einnahmen aufzuspüren und sie der Versteuerung zu unterwerfen.

Steuerpflichtig sind Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, worunter auch die Vermietung über Airbnb fällt, ab einer Höhe von 520 Euro pro Jahr, sofern das Gesamteinkommen über dem Freibetrag von 9.408 Euro (für Ledige) liegt. Sollten Einnahmen trotz Steuerschuld nicht deklariert worden sein, droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Zusätzlich zur Strafe werden die hinterzogenen Steuern der letzten zehn Jahre nachgezahlt werden müssen, wobei hier ein Zinssatz von sechs Prozent aufgeschlagen wird.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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