Freunde sogenannter Balkonkraftwerke warten seit geraumer Zeit auf die Erhöhung der maximal erlaubten Einspeisung. Dabei soll ein Balkonkraftwerk dank Gesetzesnovelle bis zu 800 Watt Leistung bieten dürfen. Doch leider tritt die lang ersehnte Änderung derzeit auf der Stelle.
Regelungen zu Balkonkraftwerk stehen still
Eigentlich sollte mit 2024 eine entscheidende Änderung für Balkonkraftwerke in Kraft treten. Die aktualisierten Regelungen sahen unter anderem vor, dass die maximale Einspeisung von 600 auf 800 Watt erhöht werden solle. Auch wollte man endlich die maximale Modulleistung rechtlich regulieren. Im Vorschlag war die Rede von 2.000 Watt. Das ging aus dem Solarpaket I, einem Vorschlag der Bundesregierung, hervor. Doch selbst Ende Februar ist keine Anpassung der Bestimmungen in Sicht. Grund hierfür könnte der Streit über eben jene Leistungserhöhung sein. Diesen Schluss lassen interne Schreiben des Verbands für Elektrotechniker (VDE) zu.
Hieraus lässt sich ableiten, dass der Branchenverband den Umfang der Erhöhung skeptisch sieht und stattdessen anregt, die geplanten Regelungen noch einmal zu überdenken. Das gilt insbesondere für die maximale Modulleistung, für die man einen Wert von maximal 960 Watt vorschlägt, um Risiken vorzubeugen. Insbesondere die Brandgefahren durch zu heiße Kabel dürfe man laut VDE bei einer zu großen Modulleistung nicht unterschätzen. Bekannt geworden sind die Inhalte des Schreibens durch ein YouTube-Video von Andreas Schmitz. Er erhielt die Dokumente und ging in seinem Video auf die Inhalte ein.
Maximale Modulleistung unter 1.000 Watt
Natürlich hat der VDE keine Gesetzgebungskompetenz. Doch für all diejenigen, die sich für die Installation eines Balkonkraftwerks entscheiden, hat der Verband dennoch eine große Bedeutung. Das ist zumindest solange der Fall, bis der Gesetzgeber für Klarheit sorgt. Sollte sich der VDE in seiner Produktnorm VDE 0126-95 dazu durchringen, die maximale Modulleistung auf 960 Watt zu limitieren, hätte das vor allem im Schadensfall Auswirkungen auf Besitzer vom Balkonkraftwerk.
Schließlich wird diese Norm dann von Sachverständigen herangezogen. Wer dann Module mit zu viel Leistung betrieben hat, muss im Versicherungsfall haften und mit hohen Kosten rechnen, da eine Geltendmachung bei der Versicherung ausgeschlossen ist. Allerdings gibt es auch Positives zu berichten. So ist der VDE offenbar ganz auf der Linie der Bundesregierung, wenn es um die maximale Einspeiseleistung von 800 Watt geht.
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Balkonkraftwerk für Mieter weiterhin komplex
Doch das scheint nicht das einzige Problem zu sein. Obendrein ist es derzeit offenbar kompliziert, einen geeigneten Gesetzesentwurf auf die Beine zu stellen, der die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt. Ursprünglich sollten Mieter und Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk auch ohne die Zustimmung von Vermieter bzw. den übrigen Eigentümern errichten dürfen. Auch Steckersolaranlagen scheinen noch immer ein Streitthema zu sein. Eigentlich wollte man per Gesetz festschreiben, dass diese nur mit triftigem Grund untersagt werden dürften. Vertreter aus der Wohnungswirtschaft sehen diese und weitere Regelungen anscheinend überaus skeptisch.
Rechtliche Rahmenbedingungen sind in diesem Bereich jedoch unerlässlich. Schließlich ist der gegenwärtige Zustand für den gewünschten Ausbau der umweltfreundlichen Stromerzeuger alles andere als förderlich. So berichtet Andreas Schmitz als Experte und Mitglied der AG Balkonkraftwerk von teilweise unsäglichen Zuständen für Mieter. Eine Installation scheitere derzeit häufig nicht nur an der Begründung, dass die Anlage „optisch unzumutbar sei“. Obendrein fordern manche Vermieter offenbar eine professionelle Prüfung durch eine Elektrofachkraft. Für Mieter bedeutet das hohe Zusatzkosten, was die Attraktivität vom Balkonkraftwerk natürlich deutlich reduziert.