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CEO von Samsung wurde begnadigt

Der Chef des gigantischen Elektronik-Konzerns Samsung wird wohl heute nicht nur das „Unpacked-Event“ seines Unternehmens feiern. Schließlich darf der Quasi-CEO des Südkoreanischen Smartphone- und TV-Giganten das Gefängnis im Zuge einer Begnadigung als (fast) freier Mann verlassen. Damit profitiert Lee Jae-Yong von den alljährlichen Begnadigungen, die das südkoreanische Justizministerium zum Nationalfeiertag beschließt und bekannt gibt.

Gefängnis-Entlassung am 13. August

Ursprünglich wurde der Quasi-Chef von Samsung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nun darf er die schwedischen Gardinen hinter sich lassen. Doch als wirklich freier Mann gilt er dann noch nicht. Schließlich verwandelt sich der Rest seiner Strafe zu einer Bewährungsstrafe. Die Entscheidung des unter Park Beom-Kye geführten Justizministeriums wurde mit der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie begründet. Es sei schlichtweg nicht mehr hinzunehmen, dass Samsung als eines der erfolgreichsten südkoreanischen Unternehmen derzeit keine angemessene Führung habe. Die Auswirkungen auf die nationale und internationale Wirtschaft empfindet die Justizministerin als zu schwerwiegend. Da der Quasi-CEO sich im Gefängnis mit sozialer Verträglichkeit und einem kooperativen Verhalten von seiner positiven Seite zeigte, stünde einer Begnadigung nichts im Wege.

Konkurrenz überwunden

Dabei hat Lee sich aus einer umfangreichen Konkurrenz hervorgetan. Insgesamt hatten 1.057 Inhaftierte die Chance auf eine Begnadigung. Angesichts der Wiederholungsgefahr ist die Entscheidung des Justizministeriums allerdings nicht unumstritten. Schließlich saß der Quasi-Chef von Samsung nun schon zum zweiten Mal im Gefängnis. Grund war eine Bestechung der vorherigen Samsung-Präsidentin. Vielleicht hat Lee dieses Mal aus seinen Fehlern gelernt.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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