Die Nutzung von ChatGPT und anderen Chatbots ist sowohl in der Arbeitswelt als auch im Bereich der Bildung umstritten. Zumindest für das Berufsleben hat das Arbeitsgericht Hamburg nun ein spannendes Urteil gefällt. Nachdem ein Betriebsrat ein Verbot der Künstlichen Intelligenz (KI) beantragte, lehnte das Gericht das Anliegen kurzerhand ab. Besonders spannend klingt dabei die Begründung der Rechtsprechung.
ChatGPT wirft überall Fragen auf
Chatbots wie ChatGPT sollen unser aller Leben vereinfachen. Dazu gehört auch die Beantwortung alltäglicher Fragen. Dabei wirft die KI allerdings große, wichtige Fragen auf, die sie selber wahrscheinlich gar nicht beantworten kann – zumindest nicht, ohne parteiisch zu sein. Sollte man die Chatbots regulieren? Wo ist ein Einsatz gestattet? Diese und weitere Fragen beschäftigen derzeit nicht nur die Politik. Auch die Rechtsprechung hat zu tun. Das Arbeitsgericht in Hamburg hat nun ein recht spannendes Urteil gefällt. Hierbei kam es zu dem Schluss, dass ChatGPT auch bei nicht vorhandener Betriebsvereinbarung genutzt werden könne.
Eine Entscheidung des Gerichts war erforderlich, nachdem ein Betriebsrat gleich mehrere Anträge eingereicht hatte, die ein Verbot von ChatGPT und weiterer KI-Helferlein vorsahen. Als Grund für den Antrag nannte der Betriebsrat die gegenwärtig recht nebulösen firmeninternen Vorschriften. Es fehle an einer Konzernbetriebsvereinbarung, die Regelungen zur KI-Nutzung zum Inhalt hat. Auf das Gericht ging der Betriebsrat nun in letzter Konsequenz zu, nachdem man erfolglos die Unternehmensleitung um eine Sperre von ChatGPT und Co. gebeten hatte.
Gericht bezieht sich auf freien Zugang im Browser
Ein Blick in das nun veröffentlichte schriftliche Urteil vom 16. Januar 2024 lässt uns einen Blick in die Begründung des Gerichts werfen. Dort bezogen sich die Richter auf das sogenannte „mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten“, welches im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben ist. Da ChatGPT frei im Browser zugänglich ist, gebe es seitens der Unternehmensleitung bereits eine entsprechende Vereinbarung. Anders sähe es wohl aus, wenn das Unternehmen nun ChatGPT als eigenständiges Programm auf den firmeninternen PCs installiert hätte.
Dem Antrag des Betriebsrats war eine Richtlinie des Unternehmens vorangegangen. Hier wurden die Arbeitnehmer des 1.600 Mitarbeiter zählenden Unternehmens darum gebeten, Chatbots wie ChatGPT zu verwenden, um die Arbeit noch effizienter erledigen zu können. Das Urteil macht deutlich, dass die Nutzung von KI am Arbeitsplatz in so manchem Unternehmen ein echtes Streitthema ist. Bleibt abzuwarten, wo die Reise von ChatGPT und Co. in der Berufswelt noch hingeht.