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Energielabel & Co: EU plant neue Pflichten für Smartphone-Hersteller

Geht es nach der Europäischen Union sollen Smartphones in Zukunft endlich nachhaltiger werden. Dieses Ziel möchte man mit neuen Pflichten für die Hersteller erreichen. Insbesondere sollen die Geräte länger mit Sicherheitsupdates versorgt werden. Auch Ersatzteile sollen verfügbar gemacht werden, um anstelle eines Neukaufs vermehrt Reparaturen zu ermöglichen. Obendrein soll es verpflichtend werden, dass die Akku-Lebensdauer einen gewissen Mindest-Standard erfüllen soll. Zu guter letzt möchte die EU ein Energielabel für entsprechende Geräte einführen. Dies soll dafür sorgen, dass Endverbraucher einschätzen können, wie schädlich ein Smartphonekauf ist. 2023 soll es soweit sein.

Es gibt bereits erste Entwürfe

Die Pläne der EU sind dank der Kollegen des Computermagazins c´t an die Öffentlichkeit gelangt. Insbesondere hatte das Fachblatt Zugang zu den ersten Entwürfen der Neuregelung. Wirft man einen detaillierten Blick auf die Unterlagen, fällt zunächst die große Bedeutung eines Energielabels auf. Was wir bislang vornehmlich von Elektro-Großgeräten kennen, soll ab 2023 dann auch für Smartphones und Tablets gelten. Die Voraussetzungen, die dabei für ein gutes Ergebnis erfüllt sein müssen, sollen überaus streng ausfallen.

Pflicht zu Sicherheitsupdates und Ersatzteilen

Doch die Neuregelung soll nicht nur die Einführung des Energielabels beinhalten. Obendrein sollen die Hersteller dazu verpflichtet werden, Sicherheitsupdates für eine Mindestdauer von fünf Jahren kostenlos anzubieten. Allgemeine Software-Updates sollen wiederum für eine Mindestdauer von drei Jahren gewährleistet werden. Außerdem soll die Lebensdauer von Akkus im Rahmen der Neuregelung gewisse Mindeststandards erfüllen. Laut der ersten Entwürfe soll ein mobiles Gerät mindestens 1.000 Ladezyklen durchhalten können. Bietet der Anbieter die Möglichkeit, Akkus wechseln zu können, sieht die Regelung nur 500 Zyklen als Mindestvoraussetzung vor. Wechselbare Akkus müssen neben den 500 Ladezyklen obendrein eine Akkukapazität von mindestens 80 Prozent bieten können, wenn das Minimum an Zyklen überschritten wird.

Abseits davon sieht die Regelung es vor, dass Smartphone- und Tablethersteller zusätzlich entsprechende Ersatzteile für das jeweilige mobile Gerät zum Kauf zur Verfügung stellen. Verfügbare Akkus, Mikrofone und Kameras sollen von Reparaturbetrieben genutzt werden können, um Smartphones wieder aufzuarbeiten. So soll nicht ein defektes Teil dafür sorgen, dass man das gesamte mobile Gerät durch ein neues ersetzen muss. Die Versorgung mit entsprechenden technischen Ersatzteilen muss mindestens für fünf Jahre gewährleistet sein. Dabei soll Displays eine Sonderstellung zukommen. Diese müssen seitens des Herstellers nicht nur für professionelle Reparaturbetriebe, sondern auch für den Endverbraucher selbst zum Kauf angeboten werden. Für Tablets soll diese Zeitspanne sogar bei sechs Jahren liegen. Angesichts der statistisch gesehen längeren Nutzung, ist dies durchaus nachvollziehbar. Dies legt auch die EU-Kommission als Argument vor.

Transparente Preispolitik

Der EU-Kommission ist es obendrein wichtig, dass die Endkunden nachvollziehen können, welche Preise zu erwarten sind. Insbesondere sollen Kosten für Ersatzteile öffentlich einsehbar sein. Auch eine Erhöhung der Preise ist nicht möglich. Sollte ein Anbieter Reparaturanleitungen gegen Kosten zur Verfügung stellen, müssen diese angemessen und verhältnismäßig sein. Transparent sollen nicht nur die Kosten sein. Obendrein soll man als Kunde einsehen können, ob der Hersteller sogenannte „kritische Rohstoffe“ für die Herstellung verwendet hat. Hierzu gehören beispielsweise die chemischen Stoffe Neodym oder Kobalt.

Energielabel für mobile Geräte

Um einschätzen zu können, welche Ressourcen bei der Produktion zum Einsatz kommen, möchte die EU künftig auf Energielabel setzen. Wie wir es von Großgeräten kennen, soll auch bei den mobilen Geräten eine Skala von A bis G zum Einsatz kommen. Während man Parameter wie die Lebenszeit von Akkus unkompliziert kalendarisch festlegen kann, dürfte dies beim Energielabel etwas komplizierter werden. Das Label soll anhand unterschiedlicher Faktoren festgelegt werden. Hierbei spielt beispielsweise der Ausdauerwert des Akkus eine Rolle. Selbigen möchte man nach der Formel Akkulaufzeit geteilt durch Akkukapazität ermitteln. Neben dieser Rechnung sollen auch andere Anhaltspunkte herangezogen werden, um ein entsprechendes Label zu ermitteln.

Energielabel kennen wir bislang nur von Elektro-Großgeräten wie Fernsehern.

So soll auch die Akkulaufzeit bei besonderen Disziplinen unter die Lupe genommen werden. Insbesondere die Akkulaufzeit beim durchgängigen Telefonieren oder dem Abspielen von Videos soll dabei eine Rolle spielen. Auch die Art und Weise des Schutzes gegen Staub und Wasser (IP-Standard) soll für den Kunden nachvollziehbar gemacht werden können. Selbiges soll für die Robustheit des mobilen Geräts gelten. Insbesondere Stürze sollen hierbei eine große Rolle spielen. Schlussendlich soll das Energielabel dafür sorgen, dass sich Endverbraucher ein Bild über die Umweltfreundlichkeit ihres Geräts machen können. Anders als bei Elektro-Großgeräten steht also nicht der Stromverbrauch, sondern in gewisser Weise das „Durchhaltevermögen“ im Fokus.

Frankreich gilt als Vorbild

Es ist durchaus fraglich, warum Deutschland nicht eigenständig eine derartige Regel einführt, sondern auf die EU-Kommission wartet. Frankreich macht vor, dass Regelungen dieser Art auch auf nationaler Ebene funktionieren können. Unser Nachbarland hat am 1. Januar 2021 eine Pflicht für Hersteller eingeführt, ihre Kunden über die Reparaturmöglichkeiten von mobilen Geräten zu informieren. Insbesondere spielen dabei Ersatzteile wie Akku, Kamera oder Display eine große Rolle. Auch Verfügbarkeit und Preise von den für die Reparatur benötigten Ersatzteilen müssen transparent sein. Hier obliegt es den Herstellern selbst, entsprechende Angaben zu ihrem Produkten zu machen. Allerdings sollen ab 2022 hohe Strafzahlungen anfallen, wenn Falschangaben gemacht werden.

Fertige Fassung in einem knappen Jahr

Die Mühlen mahlen in der EU erfahrungsgemäß sehr langsam. Dies wird auch in dieser Angelegenheit der Fall sein. So werden wir wohl damit rechnen müssen, dass es noch etwa ein Jahr dauern wird, bis eine finale Fassung der neuen Regelung fertiggestellt wurde. Insbesondere muss die EU-Kommission die Rückmeldungen der Mitgliedsstaaten abwarten. Diese müssen nämlich ihre Zustimmung zu den Plänen kundtun, bevor diese überhaupt in eine finale Verordnung münden können. Erfahrungsgemäß sorgt das Mitspracherecht der EU-Mitglieder aber nur zu leichten Änderungen. Damit dürfen wir wohl im zweiten Quartal 2022 mit ersten Ergebnissen rechnen. Wir sehen das Vorhaben angesichts der wachsenden Bedeutsamkeit von nachhaltigen elektronischen Geräten als äußerst positiv an und sind gespannt, wie die Smartphone-Hersteller reagieren werden.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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