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Italien: Amazon muss 1,1 Milliarden Euro zahlen

In Italien wurde von der Markt- und Wettbewerbsaufsicht eine Milliardenstrafe gegen Amazon verhängt. Begründet wird sie damit, dass Amazon seine Marktmacht ausgenutzt habe, um seinen hauseigenen Logistikdienst gegenüber Konkurrenzangeboten in eine besonders günstige Stellung zu bringen. Hierbei seien rechtlich zulässige Grenzen überschritten worden.

Fulfilment by Amazon (FBA)

Konkret geht es um den Logistikdienst Fulfilment bei Amazon, kurz FBA, der allen Händlerinnen und Händlern, die auf Amazons Marktplatz tätig sind, offensteht. Wer den Dienst in Anspruch nimmt, lagert seine gesamte Logistik zu Amazon aus und erhält dafür zahlreiche Wettbewerbsvorteile.

So gibt Amazon etwa ausschließlich FBA-Händlerinnen und -Händler die Möglichkeit, das Prime-Label zu erhalten, das Premium-Kundinnen und -Kunden eine versandkostenfreie und besonders schnelle Lieferung zusichert. Auch die Teilnahme an Sonderaktionen wie dem Black Friday und dem Cyber Monday ist ausschließlich möglich, wenn der FBA-Dienst in Anspruch genommen wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Performanceanforderungen, die erfüllt werden müssen, um weiterhin über Amazon verkaufen zu dürfen, für FBA-Händlerinnen und -Händler geringer sind als für diejenigen, die ihre Logistik selbst regeln oder die Konkurrenz damit beauftragt haben.

Besonders marktschädliches Vorgehen

In diesen vielen Vorteilen, die mit FBA verknüpft sind, sieht die italienische Aufsichtsbehörde Verstöße gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Höhe der Strafe wird damit begründet, dass das Vorgehen dem Markt in besonderer Weise geschadet habe: Händlerinnen und Händler seien davon abgehalten worden, Konkurrenzangebote in Anspruch zu nehmen, was Amazons Marktmacht weiter gestärkt und den Wettbewerb in einem bereits von Amazon dominierten Markt damit weiter eingeschränkt habe.

Neben der Strafe hat die zuständige Behörde, die nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters in diesem Fall eng mit der EU-Kommission zusammengearbeitet hat, Amazon Auflagen zum Umgang mit Händlerinnen und Händlern, die FBA nicht nutzen, gemacht. Diese müssen fortan die gleichen Vorteile hinsichtlich Verkaufsmöglichkeiten und Sichtbarkeit erhalten, sofern sie die Performanceauflagen, die auch für FBA-Händlerinnen und -Händler gelten, erfüllen können.

Amazon akzeptiert Strafe nicht

Amazon hat umgehend verlauten lassen, die Angelegenheit grundlegend anders einzuschätzen. Mittlerweile hat der Konzern darüber hinaus bestätigt, Berufung einzulegen und gegen die verhängte Strafe vorzugehen. Der Konzern gab darüber hinaus an, mehr als die Hälfte der Verkäufe über seinen italienischen Marktplatz würden durch kleine und mittlere Unternehmen generiert, die ihre Produkte über verschiedene Kanäle verkaufen könnten. Amazons Marktplatz sei daher nur als eine Option unter vielen zu verstehen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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