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Kartellverfahren: Über Metas Zerschlagung darf weiter verhandelt werden

Ein Gericht in Washington hat entschieden, dass die Federal Trade Commission ihre Klage gegen den Facebookkonzern Meta weiter vorantreiben darf. Damit ist der Weg frei für einen Prozess, an dessen Ende die Zerschlagung des Konzerns stehen könnte.

Die Hintergründe: Marktmacht von Facebook

Die Klage der Aufsichtsbehörde ist mit der marktbeherrschenden Stellung des Facebookkonzerns Meta begründet. Die Federal Trade Commission argumentiert damit, dass der Konzern die Preise im Bereich der sozialen Netzwerke aufgrund seiner Marktmacht diktieren könne. Ferner wird darauf verwiesen, dass der Kauf von WhatsApp und Instagram verstanden werden kann als Versuch, die eigene Monopolstellung zu sichern – und damit unlauteren Wettbewerb darstellt.

Dass Facebook tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehat, dürfte weitgehend unstrittig sein. Besonders ist der Fall daher nicht aufgrund des Vorwurfs, sondern aufgrund der Tatsache, dass die US-Behörde auf die Zerschlagung des Konzerns zielt. Sollte dieses Resultat am Ende des Prozesses stehen, dürfte die Wirtschaftswelt sich nachhaltig verändern, sind damit doch die Geschäftsmodelle der meisten Digitalkonzerne, die gerade darauf abzielen, möglichst viel Marktmacht zu binden, gefährdet.

Meta legte Einspruch ein

Der Facebookkonzern Meta hat versucht, eine weitere Verhandlung abzuwenden. Hierzu wurde ein Antrag gestellt, der der Federal Trade Commission vorwirft, ihre Klage nicht ausreichend begründet zu haben. Ferner versuchte Meta, die Legitimität der Klage durch Befangenheitsvorwürfe gegen die Vorsitzende der Aufsichtsbehörde, Lina Khan, die sich vor ihrer Zeit bei der Federal Trade Commission wissenschaftlich mit Monopolbildungen befasste und kritisch Stellung bezog. Besonders bekannt ist ihre Arbeit Amazon’s Antitrust Paradox, in welcher sie herausstellt, dass die kartellrechtlichen Regelungen der USA nicht geeignet sind, die ihrer Struktur nach wettbewerbsfeindlichen Mechanismen plattformbasierter Angebote wie Amazon im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend zu regulieren.

Die Anträge wurden vom zuständigen Gericht abgewiesen, sodass der Weg für die weitere Verhandlung frei ist. Für die Federal Trade Commission ist bereits das ein Erfolg. Eine erste Klage, die noch unter der Trump-Regierung eingereicht worden war, wurde vom Gericht zurückgewiesen, sodass es nicht zu einer Verhandlung kam.

Verfahren könnte lange dauern

Bis zu einer abschließenden Entscheidung werden aller Voraussicht nach Jahre vergehen. Meta zeigte sich nach der Entscheidung betont gelassen und verwies darauf, dass die Vorwürfe anhand zweier Unternehmensübernahmen, die mehrere Jahre zurückliegen kaum zu untermauern seien. Die weitere Entwicklung in diesem Fall bleibt abzuwarten. In jedem Falle könnte der Prozess wegweisend sein.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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