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Landgericht München II: Bank für Phishing-Schaden nicht verantwortlich

Das Landgericht München II hat entschieden, dass eine Bank einer geschädigten Kundin nach einem Phishing-Angriff nicht den gesamten Schaden erstatten muss. Es handelt sich um eines der ersten Urteile in einem solchen Fall. Abschließend ist es nicht; die Klägerin hat Zeit, einen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen.

20.000 Euro erbeutet

Der Tathergang ist für einen Phishing-Angriff wenig überraschend: Die Klägerin erhielt eine E-Mail mit einer Einladung zum e-Tan-Verfahren. Die Mail stammte jedoch nicht von der Bank selbst, sondern von Unbekannten, die das in Frage stehende Geld schlussendlich erbeuteten. Kurz nach der falschen Mail erhielt die Klägerin zudem ein Schreiben, das tatsächlich von ihrer Bank stammte und Zugangsdaten für einen Online-Banking-Account erhielt. Die Klägerin rief daraufhin die in der Mail angegebene gefälschte Internetseite auf und gab dort den Code, den Sie von Ihrer Bank erhalten hatte, ein – womit die Unbekannten zugriff auf Ihr Konto erhielten. In der Folge wurden rund 20.000 Euro abgebucht. Mehr als 12.000 Euro davon wurden nicht direkt vom Konto der Klägerin, sondern von dem ihres Sohnes entwendet. Auch auf das Konto des Ehemanns der Klägerin konnte zugegriffen werden.

Fahrlässiges Handeln der Klägerin

Das Gericht sah den gesamten Tathergang erst ermöglicht durch ein fahrlässiges Handeln der Klägerin. Nicht nur aufgrund zahlreicher Rechtschreibfehler in der betrügerischen Mail, sondern auch aufgrund der Tatsache, innerhalb kurzer Zeit zwei Schreiben mit ähnlichem Gegenstand, aber deutlich abweichenden konkreten Anweisungen zu erhalten, habe sie stutzig werden müssen. Dass das Schreiben der Bank zwar den Hinweis, den Code niemals telefonisch weiterzugeben, aber keinen solchen, ihn nicht auf einer gefälschten Internetseite einzugeben, enthielt, wurde damit als unerheblich zurückgewiesen. Die Ausführungen deuten stark darauf hin, dass das Gericht zugunsten der Bank entscheiden würde, wenn es denn müsste.

Ob das tatsächlich der Fall sein wird, ist derzeit noch nicht klar, da die Bank der Klägerin einen Vergleich angeboten hat: Sie würde dem Sohn, der ohne Schuld geschädigt wurde, 2.000 Euro erstatten. Die Klägerin hatte zuvor ihrerseits einen Vergleich angeboten, der die Zahlung von 6.500 Euro an ihren Sohn vorsah. Nimmt sie das Angebot der Bank an, ist der Fall erledigt. Andernfalls will das Landgericht im März ein Urteil fällen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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