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Leistungsschutzrecht: Facebook lehnt Forderung der Verlage ab

Facebook zeigt einmal mehr, dass das soziale Netzwerk glaubt, es stünde über dem Gesetz. Im Gegensatz zu Google will man nämlich auch weiterhin keine Lizenzgebühren für die Nutzung von Presseinhalten zahlen.

Leistungsschutzrecht: Facebook zahlt nicht

Das soziale Netzwerk Facebook will auch weiterhin keine Lizenzgebühren für die Verwendung von Inhalten deutscher Presseverlage zahlen. Wie die Verwertungsgesellschaft Corint Media mitteilt, habe der US-Konzern entsprechende Forderungen in Millionenhöhe abgelehnt.

Wie es in einer Mitteilung vom 22. Dezember 2021 heißt, hielte Facebook die aktuelle Nutzung von Veröffentlichung aus der deutschen Presse schlicht für nicht lizenzpflichtig. In Frankreich hingegen zahlt der Meta-Konzern bereits für Veröffentlichungen.

Corint Media ist der Meinung, dass Facebook für die Nutzung von Presseinhalten im Jahr 2022 einen dreistelligen Millionenbetrag (190 Millionen Euro) an deutsche Medienhäuser zahlen solle. Facebook hatte nach dem Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzrechts jedoch angekündigt, keine Lizenzen erwerben zu wollen. Stattdessen wollte das soziale Netzwerk nur noch lizenzfreie Inhalte einer Pressemitteilung veröffentlichen, wie beispielsweise einzelne Wörter oder kurze Auszüge.

Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media, sind jedoch der Auffassung, dass sich Facebook und der Meta-Konzern den gelten Gesetzen entziehen und man glaube, dass „man die Regeln selber setzen zu könne.“

Facebook verfolgt damit dieselbe Strategie, die auch Suchmaschinen-Riese Google im Jahr 2013 genutzt hatte. Zwar ist Google, im Gegensatz zu Facebook, durchaus zu Zahlungen bereit, hat sich aber mit Corint Media noch nicht über die Forderungen für das Jahr 2022 geeinigt. Diese belaufen sich auf 420 Millionen Euro.

Es ist daher zu erwarten, dass es sowohl im Falle von Facebook als auch von Google zu einem Rechtsstreit über die Zahlungen nach dem geltenden Leistungsschutzrecht kommt. Ob und in welcher Höhe Lizenzzahlungen zu leisten sind, müssen also am Ende vermutlich die Gerichte entscheiden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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