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Lohnsteuerhilfe rät zu Verkaufstagebuch bei eBay-Verkäufen

Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät Personen, die privat bei eBay und ähnlichen Plattformen Waren verkaufen, ein Verkaufstagebuch zu führen. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das die Plattformen verpflichtet, weitreichende Daten an Finanzämter weiterzugeben. Wer viele gebrauchte Waren verkauft, könnte ohne Nachweise bald in den Verdacht geraten, zu hohe Gewinne zu erzielen.

Hintergrund: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Hintergrund der Empfehlung ist das jüngst in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Dieses Gesetz verschafft dem Staat vertiefte Einblicke in Privatbereiche: Verkaufsplattformen sind fortan verpflichtet, persönliche Daten aller Personen, die dort mehr als 30 Verkäufe im Jahr getätigt haben oder mehr als 2.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt haben, an den Staat zu melden. Der Staat erhält neben dem Namen und der Adresse dieser Personen auch das Geburtsdatum, die Steueridentifikationsnummer und die bei der jeweiligen Plattform genutzte Bankverbindung. Mit der Privatheit von Online-Verkäufen ist damit Schluss. Der Staat sieht dank des neuen Gesetzes künftig noch mehr und schränkt die Möglichkeiten, sich abseits seines Zugriffs zu bewegen, weiter ein.

Verkaufstagebuch als Mittel gegen falsche Beschuldigungen

Die Lohnsteuerhilfe Bayern sieht damit ein ganz praktisches Problem auf viele Menschen zukommen, die häufiger gebrauchte Gegenstände über eBay und Co verkaufen. Sie geht davon aus, dass die Finanzämter mit Nachfragen oder gar Forderungen auf Betroffene zukommen werden. Begründet liegt das darin, dass der Staat von einer Gewinnerzielungsabsicht (und Gewinnerzielung) ausgehen wird, wenn bestimmte Umsatz- oder Aktivitätsgrenzen überschritten werden. Um sich vor ungerechtfertigten Steuerforderungen zu schützen, rät der Verein, ein Verkaufstagebuch zu führen. In dieses sollen alle Verkäufe samt Neu- und Verkaufspreis und genauer Warenbezeichnung eingetragen werden. Wer tatsächlich primär gebrauchte Waren des alltäglichen Lebens verkauft, kann damit nachweisen, unter dem Strich keinen oder einen vernachlässigbaren Gewinn erzielt zu haben.

Vorsicht bei Kunstgegenständen

Kunstgegenstände Verkaufstagebuch
Die Lohnsteuerhilfe warnt: Bei Kunstgegenständen können schnell zu hohe Gewinne erzielt werden.

Anders ist die Lage bei Kunstgegenständen. Hier wird auch ein Verkaufstagebuch teilweise nicht vor Forderungen des Staates schützen können. Diese Waren werden häufig mit großen Gewinnen abgesetzt – auch und gerade, wenn sie bereits älter sind. Wer Kunstgegenstände online verkauft und bisher kein Gewerbe angemeldet hat, sollte also einen Blick auf seine Verkaufshistorie werfen. Mit einer Gewerbeanmeldung lässt sich Nach- und Strafzahlungsforderungen zuvorkommen. Auch die sog. Spekulationsfrist von einem Jahr ist zu beachten. Kunstgegenstände dürfen auch bei Privatverkäufen erst ein Jahr nach dem Ankauf steuerfrei verkauft werden. Die Freigrenze liegt dann bei 600 Euro pro Jahr.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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m
markox

Mitglied

69 Beiträge 5 Likes

"die dort mehr als 30 Verkäufe im Jahr getätigt haben oder mehr als 2.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt haben"
Im Prinzip finde solche konkret formulierten Grenzen gar nicht schlecht, einfach weil man dann eine gewisse Rechtssicherheit hat und genau weiß wie viel ok ist.
Ich selbst hab zu dem Thema ende letzten Jahres auch etwas recherchiert weil ich einige Beerenstecklinge und Erdbeerpflanzen über habe und mich gefragt hatte, wenn ich die nun in größere Töpfe setzte und noch etwas wachsen lasse und dann über Ebaykleinanzeigen anbiete,... wie viel ist dann noch geduldeter Privatverkauf und ab wann wird es gewerblich. (Mal davon abgesehen, dass bei Pflanzen noch Sortenschutz und Nahrungsmittel Problematik dazukommen). So kann man dann tatsächlich aufpassen und weiß genau wann Schluss sein muss.
Allerdings finde ich die konkreten Grenzen etwas grenzwertig. Wenn ich hier Kleinkram verkaufe wie alte CDs und DVDs die ich auflöse, oder anderes Kleinkram wie Spielzeuge, Sticker,... was so rum fliegt und rumliegt und weg muss, alles so im niedrigen einstelligen Eurobereich, dann kommt man in einem Jahr doch sehr schnell auf 30 Verkäufe obwohl man nur zwischen 100 und 200€ umgesetzt hat. Auch die 2000€ sind etwas starr, wenn ich ein teureres Teil verkaufe, wie ein paar hochwertige Lautsprecher, dann bin ich da schon mit einem Verkauf ganz schnell drüber, oder spätestens wenn ich daneben noch ein paar andere Teile verkaufe. Und was ist mit Autos? Nehmen die eine Sonderstellung ein?
Schöner wäre es gewesen wenn die Grenzen hier tatsächlich mal etwas komplizierter gestaltet worden wären wie: Bis drei Verkäufe bis 5000€, bis 10 Verkäufe bis 3000€, bis 30 Verkäufe bis 2000€, bis 50 Verkäufe bis 1000€, bis 100 Verkäufe bis 800€. Oder so.
Und dann wäre noch die Frage wie jetzt Foren mit einem Marktplatzangebot dastehen. Haben die nun nun auch eine Meldepflicht die sie natürlich nicht erfüllen können und somit den Bereich einstellen müssten, oder wird sowas weiterhin geduldet. Ich meine Ebay Kleinanzeigen ist ja mit dem Käuferschutz auch schon viel weiter an eine professionelle Plattform wie Ebay ran gerückt. Ich meine eine Steuer ID musste dort bis jetzt aber nicht hinterlegt werden. Nicht mal bei Ebay selbst kann ich mich erinnern jemals eine Steuer ID angegeben zu haben. Wobei ich da aber auch schon seit 2003 angemeldet bin. 4 Tage vor meinem 18 Geburtstag,... vorsichtshalber hab ich gleich mal mein Geburtsdatum korrigiert, weil ich das damals für die Anmeldung 4 Tage vordatiert hatte, fällt mir gerade so ein :whistle: .

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Simon

Administrator

6,143 Beiträge 4,104 Likes

Hey,
auch wenn man mehr als 30 Verkäufe bzw. 2000 Euro umsetzt, kann das ja noch privat sein. Nur dann wird es halt gemeldet und ggf. überprüft, wodurch du dann ggf. nachweisen musst, dass das eben kein gewerblicher Handel war. Also auch wenn du da mehr verkaufst, musst du dir nicht unbedingt Sorgen machen, dass du Steuern nachzahlen musst.
Solange du nicht mit Gewinn verkaufst, bist du sowieso fein raus. Und ansonsten gibt es ja die 600-Euro-Grenze. Auch Autos verkauft man in der Regel ja nicht mit Gewinn weiter.

Ich musste mich bei eBay Kleinanzeigen auf jeden Fall mal ausweisen.

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