News

Luca-App: Kauf durch Mecklenburg-Vorpommern war rechtswidrig

Im Kampf gegen Corona setzte unter anderem Mecklenburg-Vorpommern auf die Unterstützung durch die populäre Luca-App. Nun musste das Oberlandesgericht (OLG) Rostock darüber entscheiden, ob das Bundesland im Norden der Republik überhaupt zum Kauf berechtigt war. Das Urteil dürfte allen voran Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) alles andere als fröhlich stimmen. Schließlich sieht das Gericht den App-Kauf als rechtswidrig an.

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Das OLG sah bei der Urteilsfindung vor allem Vorschriften des Vergaberechts als missachtet an. So hat das Gericht im Rahmen seines Urteils klargestellt, dass es sich bei dem Kauf von der Luca-App um einen wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoß handelte, der sich allen voran als Nachteil gegenüber dem Kläger und anderer Konkurrenten darstellt. Das Bundesland hätte also von einer Direktvergabe absehen und auch andere Anbieter ähnlicher Software-Anwendungen in Betracht ziehen müssen. Nun gilt der Kaufvertrag zwischen Mecklenburg-Vorpommern und den Vertretern der Luca-App als unwirksam. Eine Fortführung sei laut Gericht nicht gestattet. Auf der Klägerseite befand sich das niedersächsische Software-Unternehmen „Vidavelopment“.

Wettbewerb muss auch in Pandemiezeiten gewährleistet sein

Selbstverständlich hat das Gericht bei seiner Urteilsfindung auch die Dringlichkeit berücksichtigt, die nun einmal in außergewöhnlichen Situationen wie einer Pandemie herrsche. Doch der Richter hat dennoch klargestellt, dass der Wettbewerb selbst in solch Extremsituationen eine Rolle spielen muss und nicht umgangen werden darf. Dementsprechend hätte das Bundesland sich nicht nur von der Luca-App, sondern eben auch von anderen Anbietern ein entsprechendes Angebot unterbreiten lassen müssen. So zum Beispiel vom Kläger „Vidavelopment“. Dieser sei laut Gericht wohl bereits im Herbst letzten Jahres auf die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit einem entsprechenden Angebot zur „Vida-App“ zugegangen. Nur vier Tage später wurde der Kauf der Luca-App dann publik gemacht.

Die Voraussetzungen bringe die Vida-App allemal mit, wie das OLG in seinem Urteil ebenfalls festgestellt und noch einmal bekräftig hat. So sei sie aufgrund der Erfüllung von geltenden Mindestanforderungen an eine App zur Kontaktverfolgung auf jeden Fall konkurrenzfähig gewesen. Im Endeffekt hätte also auch sie als Alternative zur Luca-App zumindest diskutiert werden müssen. Da nun juristisch geklärt ist, dass das Vorgehen seitens der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommerns nicht rechtens war, wird allen voran Robert Haile, Geschäftsführer von Vidavelopment sich freuen. Dieser sagte im Nachgang, dass nun zu klären ist, welche juristischen Folgen das für das norddeutsche Bundesland mit sich bringt. Über eine kleine Finanzspritze werden sie sich aber sicher freuen können.

Fragliche Vergabe-Politik

Es ist wirklich verwunderlich, warum Mecklenburg-Vorpommern sich ausgerechnet für die Luca-App entschieden hat. Schließlich stand die App von Anfang an aus vielerlei Gründen in der Kritik. Da waren auf der einen Seite empfindliche Sicherheitslücken, auf die der Chaos Computer Club (CCC) mehrfach hinwies. Der Zusammenschluss findiger IT-Profis forderte gar einen Stopp der App, da die Datensicherheit der Nutzer nicht gewährleistet werde. Zur Verteidigung der Luca-App muss man aber sagen, dass der CCC auch die Alternativen als nicht minder gefährlich für den Datenschutz ansah und sicherlich nach wie vor ansieht. Trotz der Kritik konnte die App insgesamt 20 Millionen Euro von seinen Käufern generieren. Ob das wohl an prominenten Aushängeschildern wie Smudo (Die Fantastischen Vier) lag? Wer weiß.

Feststeht, dass auch der Bund Deutscher Steuerzahler in Sachsen-Anhalt bereits auf den fraglichen Kauf aufmerksam gemacht hat. Schließlich sind es schlussendlich Steuergelder, die in eine offenbar nicht ausgereifte App flossen. So heißt es seitens der Vereinigung:

„Besonders gravierend ist zudem die Tatsache, dass bei der Luca-App die Jahreslizenzen im Voraus bezahlt wurden. Da nicht, wie sonst in der Branche üblich, nutzerabhängige Preismodelle vereinbart wurden, könnte der finanzielle Vorteil für den Luca-App-Anbieter umso höher sein, je weniger die App genutzt wird – weil er weniger Leistung erbringen muss.“

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

Ähnliche Artikel

Neue Antworten laden...

Avatar of Basic Tutorials
Basic Tutorials

Neues Mitglied

2,283 Beiträge 955 Likes

Im Kampf gegen Corona setzte unter anderem Mecklenburg-Vorpommern auf die Unterstützung durch die populäre Luca-App. Nun musste das Oberlandesgericht (OLG) Rostock darüber entscheiden, ob das Bundesland im Norden der Republik überhaupt zum Kauf berechtigt war. Das Urteil dürfte allen voran Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) alles andere als fröhlich stimmen. Schließlich sieht das Gericht den App-Kauf … (Weiterlesen...)

Antworten Like

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"