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PayPal wird auch von deutschen Händlern verklagt

Nachdem in den USA bereits eine Sammelklage gegen den Zahlungsdienst PayPal eingereicht wurde, muss sich der Dienst auch hierzulande verantworten. Deutsche Händler verklagen den Dienst wegen Kontensperren und einbehaltenem Geld.

Deutsche Händler verklagen PayPal

Auch in Deutschland muss sich der Zahlungsdienst PayPal vor Gericht verantworten. Nachdem mehrere Händler von Kontosperren und einbehaltenem Geld betroffen sind, wurde Klage eingereicht. Für diese zuständig ist beispielsweise der Rechtsanwalt Fabian Fritsch von der Kanzlei SBS Legal aus Hamburg, der laut eines eigenen Berichtes bereits mehrere einstweilige Verfügungen gegen PayPal erwirken konnte.

In einem Interview mit der Website Golem.de berichtet Fritsch über die Klagen, juristische Schwierigkeiten und das undurchsichtige Vorgehen seitens PayPal. Fritsch erwirkte vor dem Landgericht Dresden und dem Landgericht Hannover jeweils eine einstweilige Verfügung gegen PayPal.

In beiden Fällen ging es um den Einbehalt sogenannter Reserven seitens des Zahlungsdienstes, der die Mandanten der Kanzlei vor ernsthafte finanzielle Probleme stellte. In einem Fall sperrte PayPal zudem noch das gesamte Konto und „behielt einen Betrag von über 200.000,00 Euro ein“.

PayPal behält Geld einfach ein

Besonders fraglich ist laut Fritsch zudem, dass PayPal nach dem Einfrieren der Konten das Geld auch nach der angedachten Einbehaltung von 180 Tagen nicht an die Händler bzw. Geschädigten ausbezahlt. PayPal verweist dabei auf seine AGBs, die es aus Sicht des Zahlungsdienstleisters ermöglichen, das Guthaben als Schadensersatz einzubehalten und auch nach Ablauf der Frist nicht auszubezahlen.

Gleichzeitig verlieren die Händler mit der Kündigung des Kontos den Zugangs zum Zahlungsdienst, was ein weiteres großes Problem darstellt. „Der Dienst wird oftmals für 70 Prozent der eingegangenen Bestellungen von Onlinekunden zur Zahlungsabwicklung bei den Händlern genutzt, teilweise sogar zu über 90 Prozent, wenn Paypal-Plus zum Einsatz kommt,“ verrät Fritsch im Interview.

In Fällen der Kündigung und Einbehaltung von sogenannten Reserven können betroffene Händler klagen der eine einstweilige Verfügung erwirken. Letztere muss allerdings binnen eines Monats gestellt werden. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass hier eine Entscheidung bereits innerhalb von wenigen Wochen vorliegen kann.

Die Chancen auf Erfolg sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Laut dem Rechtsanwalt stehen die Chancen mehrheitlich aber gut. „Daher haben wir bereits mehrere erfolgreiche einstweilige Verfügungen erwirkt, mit denen die Händler wieder an ihr Geld gelangen konnten.“

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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