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TikTok: Personalisierte Werbung wird verpflichtend

TikTok hat angekündigt, seine Werbeeinstellungen Mitte Juli umzustellen: Volljährige Nutzer können personalisierter Werbung und dem damit verbundenen Tracking ab dann nicht mehr widersprechen. Ob eine solche Regelung rechtlich zulässig ist, ist unklar.

Berechtigtes Interesse?

Die Änderung der Werbeoptionen gilt für den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. TikTok beruft sich zur Begründung der Umstellung auf seine berechtigten Interessen. Tatsächlich ist eine entsprechende Klausel in der DSGVO enthalten. Dort heißt es, die Datenverarbeitung sei zulässig, wenn sie „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ ist. Diese Berechtigung wird jedoch zugleich eingeschränkt: So gilt sie nur, „sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen“. Konkret bedeutet das, dass TikToks berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten das Interesse der Betroffenen an der Nichtverarbeitung überwiegen müsste.

Das jedoch wird von Datenschutzzuständigen bezweifelt. So verweist etwa der Landesdatenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg auf seiner Webseite darauf, dass bei der Ausspielung personalisierter Anzeigen prinzipiell das Interesse der Betroffenen überwiege. Ein Sprecher der niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz hat darüber hinaus eine auf TikTok bezogene Einschätzung abgegeben – jedoch ohne genauere Prüfung des Dienstes: „Nach Auffassung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden kann das Ausspielen personalisierter Werbung nicht auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden“. Es sei nicht klar, worin das berechtigte Interesse TikToks liege. Außerdem müsse der Dienst, sollte er sich tatsächlich auf berechtigte Interessen stützen wollen, nicht nur diese begründen, sondern auch angeben, „welche widerstreitenden Interessen der Nutzer in der erforderlichen Interessenabwägung berücksichtigt worden sind“. Hieran ändert auch die Tatsache, dass TikTok bei denjenigen Nutzern, die personalisierter Werbung bisher nicht explizit zugestimmt haben, lediglich Aktivitäten innerhalb TikToks tracken will, nichts.

Besonders interessant und problematisch erscheint in diesem Kontext auch der bisherige Umgang des Unternehmens hinter TikTok mit sensiblen Daten: In den USA wurden etwa biometrische Daten von Nutzern gesammelt und ausgewertet. Auch andere sensible Daten, deren Sammlung nicht zulässig war, wurden gesammelt und mitunter gar verkauft. Aufgrund von Verstößen gegen mehrere US-Bundesgesetze sowie gegen Gesetze des Bundesstaats Kalifornien wurde die TikTok-Firma Bytedance angeklagt und stimmte letztlich einem Vergleich zu, der sie zu einer Zahlung von 92 Millionen US-Dollar verpflichtete.

Widerspruchsrecht

Betroffene, deren Daten verarbeitet werden oder werden sollen, müssen nach DSGVO die Möglichkeit haben, Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzureichen. Auch TikTok ist folglich dazu gezwungen, eine solche Widerspruchsmöglichkeit zu bieten. Das Einreichen eines Widerspruchs ist dabei jedoch alles andere als einfach: Ganz unten auf der Informationsseite zu den neuen Werbeeinstellungen findet sich ein Link zu einer Seite, die über die eigenen Datenschutzrechte aufklärt. Dort wiederum findet sich ein Unterpunkt, in dem darüber aufgeklärt, auf welchem Wege der Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten widersprochen werden kann. Gleichzeitig wird zu einem Formular verlinkt. Dieses Formular jedoch ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar und entspricht nicht dem in der Anleitung benannten. Zudem ist dort nicht mehr die Rede von einem Widerspruch, sondern nur noch von allgemeinen Informationen zum Datenschutz und den verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Beschwere kann eingereicht werden

Eine Möglichkeit, TikTok zur Einhaltung der Gesetze zu bewegen, besteht darin, eine Beschwerde bei der im eigenen Bundesland zuständigen Stelle einzureichen. Der oder die Landesdatenschutzbeauftragte nimmt derartige Beschwerden entgegen und leitet sie an den Europäischen Datenschutzausschuss weiter. Auch die zuständige irische Behörde – TikTok hat seinen Sitz in Irland – wird informiert. Ein solches Vorgehen erfolgt auch bei mutmaßlichen Verstößen anderer großer Konzerne gegen Datenschutzvorgaben. Zuletzt wurde etwa Meta nach koordiniertem Vorgehen mehrerer EU-Staaten zu einer Geldstrafe verurteilt.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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