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Verstöße gegen DSGVO: Meta muss Bußgeld in Millionenhöhe zahlen

Und schon wieder blüht Meta eine empfindliche Strafzahlung. Der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp muss satte 17 Millionen Euro Bußgeld in Kauf nehmen. Auch dieses Mal steht wieder ein verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Fokus der Behörden.

Sattes Bußgeld wegen Verstoß gegen DSGVO

Mittlerweile dürfte es für Meta fast schon täglich Brot sein, wegen eines Verstoßes gegen das europäische Datenschutzrecht belangt zu werden. Wirklich Mitleid muss man auch angesichts eines riesigen Bußgeldes in Höhe von 17 Millionen Euro allerdings auch dieses Mal nicht haben. Schließlich soll der US-Tech-Konzern wieder einmal unvorsichtig mit den Daten seiner User umgegangen sein. Dies lässt sich auch nicht durch reines Wirtschaften rechtfertigen, welches den großen Antrieb für den Konzern darstellt. Bei der diesmaligen Zahlung handelt es sich allerdings nicht um ein Bußgeld, welches von einem der EU-Mitgliedsstaaten verhängt wurde. Vielmehr haben sich die Datenschutzkommissionen aller Mitglieder zusammengetan, um eine gemeinschaftliche Strafe zu verhängen.

Gemeinschaftliches Vorgehen der EU-Mitglieder

Wenn man die Ursache für die Strafe einmal auseinandernimmt, wird schnell klar, warum sich alle Mitglieder zusammengetan haben. Schließlich ist Facebook bzw. Meta alles andere als ein unbeschriebenes Blatt für europäische Datenschutzexperten. Beim nun verhängten Bußgeld handelt es sich um eine gebündelte Strafzahlung für ingesamt zwölf Verstoße gegen die DSGVO. Wirklich frisch sind die Datenschutzrechtsverstöße allerdings nicht. Sie fanden vielmehr bereits 2018 statt. Im Fokus der Datenschutzkommissionen stand natürlich die Datenschutzgrundverordnung. Insbesondere die Artikel 5, 24 und 32 waren dabei von essentieller Bedeutung.

Verarbeitung personenbezogener Daten nicht rechtens

Die drei betroffenen Artikel beschäftigen sich allesamt mit der Erlaubnis bzw. dem Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten. Insbesondere gegen die Artikel 5 Abs. 2 soll Meta verstoßen haben. Hier wird festgeschrieben, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um das Sammeln personenbezogener Daten zu rechtfertigen. Obendrein soll ein Verstoß gegen Artikel 24 DSGVO vorliegen. Hier geht es insbesondere um die Sorgfaltspflichten desjenigen, der die Daten gesammelt hat. Vor allem die Weiterverarbeitung der persönlichen Daten spiel dabei eine große Rolle. Doch das war es noch nicht. Darüber hinaus bemängeln Datenschutzbeauftragte, dass Meta nicht für einen ausreichenden Schutz der Nutzer innerhalb der EU gesorgt hat. Dies betrifft sowohl die organisatorische als auch die technische Ausgestaltung im Rahmen der Datensammlung sowie -weitergabe.

Meta gelobt Besserung

Wie sooft kommen seitens des US-Tech-Konzerns beschwichtigende Worte. So gelobt man seit geraumer Zeit eine umfassende Verbesserung des Umgangs mit den Nutzerdaten. Insbesondere das Weiterleiten auf US-Server ist seit jeher ein höchst umstrittener Vorgang, der Datenschutzexperten innerhalb der EU Zornesfalten auf die Stirn treibt. Ob der Mutterkonzern hinter dem weltweit erfolgreichen sozialen Netzwerken allzu schnell von seiner Firmenpolitik innerhalb der EU abweicht, muss man allerdings bezweifeln. Vor allem dann, wenn in regelmäßigen Abständen Bußgelder verhängt werden, die für einen Tech-Konzern wie Meta nur Peanuts darstellen. Stellt man der Strafzahlung in Höhe von 17 Millionen Euro nämlich einmal Metas Gewinn des letzten Jahres gegenüber, wird schnell deutlich, welche Tragweite diese für den Konzern hat. Im vierten Quartal 2021 nahm Meta nämlich stolze 10 Milliarden US-Dollar reinen Gewinn ein. Früher oder später muss die EU also einmal härtere Bandagen anlegen, um das soziale Netzwerk zu einem Umdenken zu bewegen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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