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Verstoß gegen DSGVO: Wird Google Analytics in der EU bald gesperrt?

Und täglich grüßt das Murmeltier. Wieder hat einer der US-Tech-Riesen Probleme mit dem europäischen Datenschutzrecht. Dieses Mal trifft es Google. Doch beim Suchmaschinengiganten ist das keineswegs eine Premiere. Dieser weiß nämlich bereits bestens darüber Bescheid, dass das hauseigene Marketingtool Google Analytics gegen geltendes EU-Recht verstößt. Trotz entsprechender Nachbesserungen ist die französische Datenschutzbehörde CNIL mit dem Ergebnis noch immer nicht zufrieden. Darunter leiden nun allen voran die Webseitenbetreiber, die das Statistiktool einsetzen.

Kein ausreichender Schutz vor US-Geheimdiensten

Wie bei Meta ist auch bei Google regelmäßig die Datenverarbeitung Streitthema Nummer Eins in der EU. Grund des Ganzen ist die Tatsache, dass beide Tech-Riesen die Daten europäischer Nutzer nicht in der EU selbst verarbeiten. Stattdessen werden sie bis in die USA weitergeleitet. Verständlicherweise fürchten die Datenschutzbehörden der EU-Mitglieder, dass die Nutzerdaten von NSA, CIA & Co. genutzt werden könnten. Da man Google auf dieses eklatante Sicherheitsproblem bereits hingewiesen hat, hat das Unternehmen versucht nachzubessern. Wie sich nun herausstellt geschah dies ohne Erfolg.

Die CNIL bekräftigt nach wie vor, dass das Vorgehen des IT-Konzerns gegen die in der EU geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Insbesondere in Sachen Datenübermittlung sei das Statistik-Tool von Google nicht im Einklang mit der Verordnung. Daran ändern laut CNIL auch die seitens Google ergriffenen erhöhten Sicherheitsmaßnahmen nichts. Das Anliegen der EU, einen Schutz der EU-Bürger vor einem Zugriff ausländischer Geheimdienste zu gewährleisten, ist schlichtweg nicht gegeben. Google müsse hier noch weitere Verbesserungen anstellen oder konsequenterweise ganz auf Google Analytics in Europa verzichten.

Einhellige Meinung innerhalb der EU

Die namhafte französische Datenschutzbehörde ist selbstverständlich nicht die erste, die sich gegen die fragwürdige Datenübermittlung von Google auflehnt. Auch das österreichische Pendant DSB wies vor einigen Wochen auf die Missstände hin. Doch wieso häufen sich derzeit die Beschwerden? Die Ursache dürfte wohl in einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von vor knapp anderthalb Jahren liegen. Beim sogenannten „Schrems-II-Fall“ sollten die Richter untersuchen, inwiefern die Schutzmaßnahmen der großen US-Tech-Firmen genügen, um den Voraussetzungen der DSGVO zu entsprechen.

Der Sportartikelhändler DECATHLON gehört zu den Webseitenbetreibern, die sich gegen ein Verbot von Google Analytics auflehnen. (Bild: Decathlon)

Seit jeher verlassen sich die Google, Meta & Co. auf den sogenannten „Privacy Shield“. Dieser soll eine möglichst sichere Datenübertragung von Nutzerdaten in die USA gewährleisten. Dass dieser eben nicht den geltenden Standards der DSGVO entspricht, urteilte der EuGH in jenem Sommer 2020. Grund für ihr Urteil war unter anderem der in den USA geltende „Cloud Act“. Dieser ermöglicht es nämlich den US-Geheimdiensten auch durch das Privacy Shield auf geschützte Daten im Falle einer „Gefahr für die nationale Sicherheit“ zuzugreifen.

Große Probleme für Webseiten-Betreiber

Doch an dem Urteil des EuGH knabbert nicht nur Google selbst. Da Webseitenbetreiber in der Europäischen Union vornehmlich auf das Analyse-Tool des Suchmaschinengiganten setzen, fürchten sie nun um die Zukunft ihrer Internetauftritte. Dies macht das nun bekannt gewordene Beispiel aus Frankreich deutlich. Dort wies die CNIL einen Webseitenbetreiber nämlich an, die Verarbeitung von Nutzerdaten an den Standard der DSGVO anzupassen. Hierbei ist eben gerade die Weiterleitung von Daten in die USA der Behörde ein Dorn im Auge. Da dies bei Nutzung von Google Analytics aber schlichtweg unmöglich ist, gab die CNIL dem Webseitenbetreiber den Hinweis, dass er Google Analytics notfalls durch ein anderes Statistiktool ersetzen müsse. Wir sind gespannt

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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