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Urteil: Rückgaberecht gilt auch bei Preload von Spielen

Ein Gericht in Frankfurt am Main hat entschieden, dass das vierzehntägige Widerrufsrecht auch beim Preload von Computerspielen gewährleistet werden muss. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale gegen Nintendo geklagt. Nintendo hat auf Rechtsmittel verzichtet.

Preloads sind keine Ausnahme

Konkret ging es darum, dass Nintendo bei einem Preload für seine Switch keine Möglichkeit zur fristgerechten Rückgabe zur Verfügung stellte. Das Spiel konnte vor dem eigentlichen Veröffentlichungstermin bereits heruntergeladen, jedoch noch nicht gespielt werden. Eine Rückgabe innerhalb von vierzehn Tagen war nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale sah hierin eine Verletzung des Schutzrechts der Verbraucherinnen und Verbraucher: Die Käuferinnen und Käufer konnten noch nicht auf ein nutzbares Spiel zurückgreifen; es wurde also noch keine Leistung erbracht, sodass es nicht gerechtfertigt war, die gesetzlich vorgesehene Vertragsrücktrittsmöglichkeit zu streichen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main folgte dieser Argumentation.

Änderungen bereits umgesetzt

Nintendo hat auf Rechtsmittel verzichtet, sodass das Urteil rechtskräftig ist. Die damit notwendigen Änderungen wurden im Onlineshop bereits umgesetzt. Mittlerweile besteht dort bei Preloads die Möglichkeit der Rückgabe.

Interessant ist, dass das Verfahren ursprünglich in Norwegen angestrengt wurde, dann jedoch in Deutschland fortgeführt wurde, da sich die europäische Niederlassung Nintendos in der Nähe von Frankfurt am Main befindet. Streng genommen gilt das Urteil nun ausschließlich für Norwegen. Da Norwegen jedoch, obwohl es nicht EU-Mitglied ist, hinsichtlich des Verbrauchendenschutzes den Vorgaben einer EU-Richtlinie folgt, ist die Rechtslage in allen EU-Mitgliedstaaten identisch, sodass auch hier davon auszugehen ist, dass Nintendo zur Bereitstellung der Rückgabemöglichkeit verpflichtet ist.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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