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Verbraucherzentrale mahnt Vodafone und Deutsche Glasfaser ab

Ohne Internet geht heutzutage nichts mehr. Da freut man sich über einen zuverlässigen Provider, der regelmäßig für stabiles und im besten Fall auch schnelles Internet sorgt. Bestandteil der Verträge sind häufig auch Router. Was viele Kunden dabei nicht wissen: In Deutschland gilt seit geraumer Zeit die sogenannte Routerfreiheit. Gegen diese verstoßen einige namhafte Anbieter seit geraumer Zeit. Die Verbraucherzentrale möchte dies nicht länger hinnehmen.

Verstoß gegen freie Routerwahl

Ich würde mal behaupten, dass es für die große Masse an Verbrauchern ganz normal ist, passend zu ihrem Internetvertrag auch einen dazugehörigen Router vom Provider zu erhalten. Dies resultiert bei vielen Kunden in einem ärgerlichen Minusgeschäft. Da die Internetanbieter nämlich standardmäßig eine monatliche Miete für ihren Router verlangen, steht man nach 24 Monaten Vertragslaufzeit in etwa genauso da als hätte man den Router einfach selber gekauft. Der große Unterschied dabei ist, dass man das Mietgerät bei Vertragsende wieder zurückgeben muss. Dieser und einige weiterer Gründe waren Anlass dafür, die Freiheit bei der Wahl des Routers im Jahr 2016 gesetzlich zu verankern.

Doch auch, wenn eine entsprechende Vorschrift existieren mag, viele Provider wollen sich schlichtweg nicht daran halten. Sie geben standardmäßig noch einen Mietrouter zum Internetvertrag dazu. Insbesondere die Anbieter Vodafone und Deutsche Glasfaser fielen in der Vergangenheit negativ auf, wenn es um Glasfaserverträge ging. So hat sich auch die Bundesnetzagentur als offizielle Bundesbehörde über die Missstände im Bereich der Verträge über Glasfaseranschlüsse geäußert. Ihr Urteil war, dass auch hier ausnahmslos eine freie Wahl des Routers möglich sein muss.

Router soll nicht zwangsläufig in Providerhand liegen

Doch was genau ist denn nun der Gesetzesinhalt der sogenannten Routerfreiheit? Wirft man einen Blick in die Vorschriften, wird schnell klar, dass der Provider selbst seinen Machtbereich außerhalb des passiven Netzabschlusspunktes verlässt. Das bedeutet, dass der Kunde an der Glasfaseranschlussdose jeden Router anschließen kann, den er möchte. Was für uns Technikbegeisterte absolut nachvollziehbar klingen mag, bringt Laien regelmäßig an ihre Grenzen. Das wissen auch die Provider, weshalb sie ihren Kunden suggerieren, dass der Glasfaseranschluss nur im Zusammenspiel mit dem zur Miete angebotenen Router funktionieren würde. Leider zeigten sich Vodafone und Deutsche Glasfaser nach der Konfrontation mit der Verbraucherzentrale uneinsichtig.

Sie wollten ihre Kundenpolitik weiterhin so handhaben und passende Router zur Pflicht machen. Die Folge ist nun eine Abmahnung der beiden großen Internetprovider. Die Verbraucherzentrale moniert insbesondere, dass die Provider nicht einmal ihrer Aufklärungspflicht nachkommen. So müssten sie den Kunden transparent machen, dass auch ein eigener Router problemlos zum Einsatz kommen kann. Mit diesem Wissen im Hinterkopf, würden viele Kunden auf günstigere und energiesparende Alternativen als die angebotenen Geräte zurückgreifen. Wir hoffen, dass die Abmahnung ihre Wirkung nicht verfehlt und zu einem Umdenken bei den Providern sorgt.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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