Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen. Dieser Beschluss erfolgte drei Tage vor dem Inkrafttreten der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesnetzagentur reagierte umgehend und setzte den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter aus.
Das Thema der Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für Unstimmigkeiten in der Politik. Mehrere hohe Gerichte in Deutschland und der EU verhinderten die Vorratsdatenspeicherung bereits in der Vergangenheit. Im Jahr 2015 beschloss die große Koalition jedoch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Sie solle dem Kampf gegen den Terrorismus und der Verhinderung anderer schwerer Verbrechen dienen.
Verdachtsunabhängige Speicherung – kein Zugriff auf Gesprächsinhalte
Telefonkontakte, SMS und Bewegungen im Internet sollen zehn Wochen lang gespeichert werden. Die Standortdaten von Handygesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden. Kommunikationsinhalte und Mail-Kontakte sollen von der Vorratsdatenspeicherung jedoch ausgenommen werden – lediglich die Verbindung zwischen verschiedenen Personen wird kenntlich sein, nicht der Inhalt der Gespräche. Sicherheitsbehörden sollen zudem nur in bestimmten Fällen auf die gespeicherten Daten zugreifen können.
Oberverwaltungsgericht NRW sieht Unvereinbarkeit mit EU-Recht
Das Oberverwaltungsgericht NRW sah nun eine Unvereinbarkeit mit europäischem Recht. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus – während der Dauer des Hauptverfahrens wird die Vorratsdatenspeicherung jedoch ausgesetzt. Der Beschluss betraf indes nur den Münchner Internetprovider SpaceNet.
Ab dem 1. Juli 2017 sollten sind die Anbieter dazu verpflichtet werden, die gesammelten Daten bei Bedarf an Behörden zu geben. Die Bundesnetzagentur setzt die Durchsetzung dieser Pflicht für die Dauer des Hauptverfahrens nun aber generell aus.
Bitkom fordert Ende des „Zick-Zack-Kurses“
Kritiker der Vorratsdatenspeicherung fordern nun die endgültige Abkehr von diesem Verfahren. Auch der Branchenverband eco hat sich dieser Forderung angeschlossen. Vor allem linke Parteien setzen sich ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung ein.
Der Branchenverband Bitkom forderte lediglich ein Ende „Zick-Zack-Kurses“. Die betroffenen Firmen hätten mehrere Millionen Euro investiert, um die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen, welche nun gesetzeswidrig sein soll.
Ein erschreckendes Beispiel von Bigdata
Durch die Vorratsdatenspeicherung würden erschreckende Bigdata-Analysen möglich werden. Hier ein Beispiel über das Magazin Spiegel:
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