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Arbeitgeber verlangt Führungszeugnis in der Bewerbung – Was tun?

Im Bewerbungsverfahren sitzt der Arbeitgeber klar am längeren Hebel, doch darf er bei der Bewerbung ein Führungszeugnis verlangen? Das ist tatsächlich nur in bestimmten Berufsfeldern möglich. Trifft dies auf dich zu, solltest du dich schnellstmöglich um ein Führungszeugnis bemühen – dafür eignet sich ein Online-Antrag. Bei einer unberechtigten Forderung nach dem Führungszeugnis gilt es, souverän und professionell zu reagieren.

Was ist ein Führungszeugnis und wo bekommt man es?

Ein Führungszeugnis dient dazu, sich ein Bild über die Vertrauenswürdigkeit eines Bewerbers zu machen. Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem strafrechtliche Informationen über Vorstrafen, Verurteilungen und gerichtliche Entscheidungen eingetragen sind. Es wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis unterschieden.

Ein Führungszeugnis kann persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Dazu muss ein Ausweisdokument vorliegen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) versendet das Zeugnis dann auf dem Postweg an den Antragsteller. Wenn das Zeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde gedacht ist, wird es vom BfJ direkt übersendet.

Bei der Bewerbung spielt der Zeitfaktor aber oft eine Rolle. Hier können dir die Wartezeiten beim Amt einen Stein in den Weg legen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, das Führungszeugnis über das Online-Portal des BfJ zu beantragen, damit deine Bewerbung reibungslos abläuft. Einen detaillierten Leitfaden dazu findest du auf der Seite fuehrungszeugnis-beantragen.org.

Wann ist ein Führungszeugnis notwendig?

Die Informationen im Führungszeugnis sind sensibel und dürfen von Arbeitgebern nicht ohne Weiteres verlangt werden. Das verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen die Frage nach dem Führungszeugnis relevant und berechtigt ist:

  • Kinder- und Jugendhilfe: Ein Führungszeugnis für die Arbeit mit Minderjährigen ist Pflicht. Relevante Vorstrafen sind etwa Misshandlung und sexueller Missbrauch.
  • Kirchlicher Bereich: Hier müssen beispielsweise Bischöfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das dient ebenfalls der Prävention von Missbrauchsfällen.
  • Bewachungsgewerbe: Von Bewachungspersonal wird ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit und deshalb eine uneingeschränkte Auskunft über die Vorstrafen verlangt.
  • Transportgewerbe: Wer beispielsweise in Eisenbahnunternehmen oder an Hafenanlagen arbeitet, muss ein Führungszeugnis vorlegen. Schließlich werden diese Personen mit dem sicheren Transport von Personen oder Waren betraut.
  • Öffentlicher Dienst: Bei Beamten darf ein Führungszeugnis eingefordert werden, um ihre charakterliche Eignung für die Stelle sicherzustellen.
  • Vertrauenspositionen: Sind im Beruf größere Geldsummen, vertrauliche Daten oder sensible Inhalte im Spiel, ist das Führungszeugnis als Nachweis der Vertrauenswürdigkeit oft angebracht.

Was tun bei unberechtigter Forderung?

Es kann vorkommen, dass ein Arbeitgeber dich bei der Bewerbung unberechtigt um ein Führungszeugnis bittet. Das kann eine sehr heikle Situation sein, denn schließlich zeugt das vom Misstrauen des Arbeitgebers.

Versuche, in diesem Fall nicht gekränkt oder unprofessionell zu reagieren. Die Frage nach dem Führungszeugnis richtet sich nicht gegen dich persönlich, denn für Arbeitgeber ist das Einstellen einer neuen Arbeitskraft immer mit Risiken verbunden.

Grundsätzlich ist es dein gutes Recht, das Führungszeugnis zu verweigern. Allerdings könnte das nach hinten losgehen und deine Chancen in Bewerbungsverfahren deutlich verringern. Wenn du nichts zu verbergen hast, ist es diplomatischer, das Führungszeugnis dennoch einzureichen.

Alternativ kann höflich nachgehakt werden, warum das Führungszeugnis benötigt wird. Häufig sind negative Erfahrungen der Arbeitgeber der Grund. Ein solches offenes Gespräch kann helfen, die Perspektive des Arbeitgebers zu verstehen.

Mit respektvoller Kommunikation zum Erfolg

Abschließend lässt sich sagen, dass ein Führungszeugnis für Vertrauenspositionen, Arbeit mit Minderjährigen oder Zuständige für Sicherheitsfragen unabdingbar ist. Wer sich auf solche Stellen bewirbt, kann sich das Dokument schon im Voraus beschaffen und im Bewerbungsprozess mit seiner Voraussicht glänzen.

Steht die Forderung des Arbeitgebers im Konflikt mit dem Datenschutz, liegt es am Bewerber, die Situation mit Feingefühl zu handhaben. Wer das Thema respektvoll anspricht oder direkt ein astreines Zeugnis vorlegt, kann umso mehr das Vertrauen des Arbeitgebers gewinnen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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