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Wie kann man bei eBay ein Gebot zurückziehen? – so geht’s!

Vor allem in der Vorweihnachtszeit boomt der Handel auf eBay. Schließlich kann man sich beim großen digitalen Auktionshaus das eine oder andere Schnäppchen sichern. Hierbei hast du die Wahl zwischen Artikeln, die du „sofort kaufen“ kannst und Inseraten für die du ein Gebot abgibst. Ein Gebot ist dabei immer schnell abgegeben. Hierfür musst du einfach nur deinen gewünschten Betrag eingeben und schon bist du Höchstbietender. Allerdings solltest du dabei nicht die rechtliche Tragweite außer Acht lassen, die ein Gebot mit sich bringt. Doch was passiert eigentlich, wenn du bei deinem Gebot einen Fehler gemacht hast? Kann man dieses dann wieder zurücknehmen? Wir erklären dir wie das funktioniert.

Rechtlich bindendes Angebot

Sobald du bei eBay ein Gebot abgegeben hast, bist du, zumindest vorübergehend, Höchstbietender. Wenn dies am Ende der Auktion noch der Fall ist, entsteht für dich eine rechtliche Verpflichtung. Vereinfacht gesagt, kommt der Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer dann zustande, wenn die Auktion ausläuft und du das höchste Gebot abgegeben hast. Doch wie im echten Leben, kann es auch hier zu Fehlern kommen. Was ist zum Beispiel, wenn du aus Versehen ein viel zu hohes Gebot abgegeben oder gar ein Komma vergessen hast? Insbesondere dann, wenn dir bei der Abgabe eines Gebots ein Fehler unterlaufen ist, kannst du das Gebot unter bestimmten Umständen wieder zurücknehmen.

Im Kundenservice-Bereich kannst du nicht nur deine letzten Bestellungen, sondern auch Gebote einsehen und zurücknehmen.

HIER kannst du dein Gebot wieder zurücknehmen.

Und wenn das Zurückziehen nicht möglich ist?

Doch leider ist es nicht immer möglich, das Gebot zurückzuziehen. Sollte dies der Fall sein, raten wir dir dazu, den entsprechenden Verkäufer anzuschreiben. Viele Verkäufer zeigen Entgegenkommen und streichen dein Gebot in diesem Fall. Du solltest allerdings immer wissen, dass der Verkäufer der Bitte zum Streichen des Gebots nicht nachkommen muss.

In diesen Fällen darfst du dein Gebot zurückziehen

Wie bereits ausgeführt, sind bei eBay abgegebene Gebote grundsätzlich bindend. Aus diesem Grund sei es dir ans Herz gelegt, lieber Obacht walten zu lassen, bevor du zu schnell ein Gebot abgibst. Auch die vom Verkäufer dargelegte Artikelbeschreibung solltest du im Detail lesen. Schließlich gab es schon viele, die ein vermeintliches Schnäppchen geschossen haben und schlussendlich nur die Verpackung des Wunschobjekts erhielten. Sollte sich aus der Beschreibung selbst nicht genau ergeben, worum es sich handelt, solltest du dich nicht scheuen, den Verkäufer zu kontaktieren. Nachfragen kostet schließlich nichts.

Sollte es dennoch zu einem Fehler gekommen sein, kannst du in folgenden Fällen dein Gebot zurückziehen:

1. Du hast dich beim Abgeben deines Gebotes vertippt

Im ersten Szenario, das die Rücknahme eines Gebotes rechtfertigt, hast du versehentlich einen falschen Betrag eingetippt. Stelle dir vor, dass du anstelle von 11,89 Euro 118,90 Euro als Gebot abgegeben hast. In diesem Fall hast du das Komma an der falschen Stelle gesetzt. Im juristischen Sinne handelt es sich hierbei um einen sogenannten Erklärungsirrtum (§ 119 I BGB). Liegt dieser vor, kannst du deine Willenserklärung (in diesem Fall dein Gebot) wieder zurücknehmen. Allerdings verlierst du damit häufig nicht die Bindung an die Abgabe eines Gebotes. Du musst es nur schnellstmöglich korrigieren, um die Bindung an den versehentlich zu hohen Betrag zu umgehen.

2. Artikel entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Ein weiterer Fall in dem die Rücknahme des Gebotes gerechtfertigt ist, liegt dann vor, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich seine Artikelbeschreibung geändert hat. Sollte aus dieser Änderung resultieren, dass du kein Interesse mehr an dem Artikel hast, kannst du dein Gebot zurückziehen. Schließlich entspricht der Artikel nicht mehr dem ursprünglichen, auf den du dein Gebot abgegeben hast.

3. Verkäufer ist nicht erreichbar

Solltest du den Verkäufer nicht erreichen können, kann sich ebenfalls ein Grund für die Rücknahme eines Gebots ergeben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du eine E-Mail an ihn oder sie verschickst und du erhältst eine Benachrichtigung, dass diese nicht zustellbar ist. Auch ein missglückter Anruf, bei dem die Telefonnummer des Verkäufers nicht funktioniert, rechtfertigt die Rücknahme.

In diesen Fällen darfst du dein Gebot NICHT zurückziehen

Leider gehen viele Bieter bei eBay davon aus, dass ein Gebot keine rechtlich bindende Wirkung hat. Folglich denken sie dass man problemlos wieder zurücktreten kann. Dies ist allerdings nicht der Fall. So kannst du dein Gebot nämlich in folgenden Szenarien nicht wieder zurücknehmen, sondern bist daran gebunden:

1. Du hast kein Interesse mehr an dem Artikel

Ob du noch Interesse an dem Artikel hast oder nicht, spielt für die Gültigkeit deines Gebotes keine Rolle. Aus diesem Grund solltest du für ein Inserat auch wirklich nur dann ein Gebot abgeben, wenn du dir auch wirklich sicher bist, dass du es kaufen möchtest. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn du kurz vor Auktionsende dein Gebot abgibst. Schließlich steigt damit auch die Chance, dass du den Zuschlag erhältst.

2. Gebot fällt unwesentlich höher aus als geplant

Dein Gebot kannst du nicht grundsätzlich zurücknehmen, wenn es höher ausfällt als du ursprünglich wolltest. Hierbei gilt, dass das versehentlich eingetippte Gebot viel höher als das ursprünglich geplante ist. Dementsprechend solltest du bei der Abgabe deines Gebotes unbedingt konzentriert bleiben.

Das solltest du beachten

Abseits der Widerrufsgründe solltest du auch weitere Punkte beachten. So unterscheidet das Online-Auktionshaus bei der Bewertung von Geboten unter anderem auch danach, wann die Auktion enden soll. Sollte Auktionsende in mehr als 12 Stunden sein, hat dies zur Folge dass:

  • Die Rücknahme deines Gebots automatisch alle deine Gebote widerruft. Solltest du also nach wie vor Interesse an dem Inserat haben, ist es wichtig, umgehend ein neues Gebot abzugeben.

Sollte die Auktion wiederum in weniger als 12 Stunden enden, solltest du folgendes beachten:

  • Dein Gebot musst du binnen 60 Minuten zurücknehmen. Allerdings betrifft die Rücknahme anders als bei Auktionen, die noch länger als 12 Stunden online sind, nicht alle deine Gebote. Das heißt, dass deine zuvor abgegebenen Gebote nach wie vor gültig sind. Doch was passiert, wenn die 60 Minuten vorbei sind? In diesem Fall kannst du nur darauf hoffen, an einen kulanten Verkäufer geraten zu sein. Ist dies der Fall, kann deine Bitte um Rücknahme des Gebotes nämlich dazu führen, dass der Verkäufer dein Gebot storniert. Doch eBay selbst ist nach Ablauf der einstündigen Frist nicht mehr für die Rücknahme des Gebotes zuständig. Du musst in diesem Fall also persönlich mit dem Verkäufer in Kontakt treten.

Sonderfälle

Doch bei eBay gibt es neben den klassischen Auktionen auch die Möglichkeit, Artikel auf andere Weise zu kaufen. Neben dem unkomplizierten „sofort kaufen“ kannst du auch über den Weg „Preis vorschlagen“ an das Objekt der Begierde gelangen. Da du beim „sofort kaufen“ gar kein Gebot abgibst, ist es auch nicht möglich eines zurückzunehmen. Wer einmal zugeschlagen, nimmt das Kaufangebot des Verkäufers an und geht damit einen Kaufvertrag mit daraus resultierenden Rechten und Pflichten ein.

Vergleichbare Regeln trifft man bei der Kaufoption „Preis vorschlagen“ an. Sobald der Verkäufer das von dir abgegebene Angebot akzeptiert, kannst du dieses auch nicht mehr zurückziehen. Ähnlich wie bei Geboten kannst du aber auch hier auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Solltest du kein Interesse mehr an den Artikel haben und ist der der vorgeschlagene Preis doch zu hoch, kommt dir der Verkäufer dann möglicherweise entgegen und storniert die Anfrage.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Suche in der Artikelbeschreibung des Inserats die Artikelnummer des betroffenen Verkaufsgegenstands heraus.
  2. Gehe auf eBay und gebe in der Suche die Artikelnummer ein.
  3. Wähle das Gebot aus und gebe einen Grund für die Rücknahme an.
  4. Mit Klick auf „Gebot zurücknehmen“ schließt du die Rücknahme ab.
  5. Sollte dein Grund nicht aufgeführt sein, musst du den Verkäufer persönlich kontaktieren und um Stornierung bitten.
  6. Wende dich notfalls an den Kundenservice von eBay.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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