Wer im Privaten Geschäfte tätigt, sollte sich im Zweifel immer mit einem Kaufvertrag absichern – und das gilt für Verkäufer und Käufer gleichermaßen. Grundsätzlich unterliegt zwar auch ein Privatkauf diversen Gesetzesvorschriften (Kaufrecht ab § 433 BGB), doch ohne schriftliche Dokumentation lassen sich verschwiegene Sachmängel oder anderweitige Probleme oft schwer nachweisen. Insofern schützen schriftliche Kaufverträge beide Vertragsparteien vor unliebsamen Überraschungen – sei es, dass die erworbene Sache nicht dem entspricht, was versprochen wurde, oder dass die Zahlung überfällig ist. Doch welche Bestandteile muss ein rechtsgültiger Kaufvertrag enthalten? Und vor allem: Wann reicht eine Vorlage und wann sollte man einen Notar hinzuziehen?
Das muss in einem Kaufvertrag stehen
In der Regel werden private Kaufverträge bei beweglichen Gegenständen abgeschlossen – also etwa die Möbel vom Vormieter oder ein Gebrauchtwagen. Je teurer dabei das Kaufobjekt, desto dringender ein schriftlicher Kaufvertrag, damit im Streitfall nicht nur Aussage gegen Aussage steht. Es gibt drei zentrale Punkte, die in jedem rechtsgültigen Kaufvertrag vermerkt werden müssen:
- Die Vertragsparteien: Wer ist der Käufer, wer ist der Verkäufer des Vertragsgegenstandes? Alle Parteien müssen klar und eindeutig mit Name, Adresse und ggf. weiteren Angaben zur Person definiert sein.
- Der Vertragsgegenstand: Was wird verkauft? Achte als Verkäufer darauf, das oder die Verkaufsobjekte so genau wie möglich zu beschreiben, damit nachher keine Beschwerden kommen. Für den Käufer bietet dieser Punkt eine Sicherheit, auf die er in einem Rechtsstreit zurückgreifen kann.
- Der Kaufpreis: Hier wird der vereinbarte Kaufpreis notiert, ggf. auch mit Ausweis der Umsatzsteuer (falls notwendig für die Buchführung). Optional werden zusätzliche Angaben zur festgelegten Zahlungsweise oder zur Zahlungsfrist gemacht.
Daneben existieren noch einige andere wichtige Bestimmungen. So sollte zum einen geklärt werden, inwieweit der Verkäufer für auftretende Sachmängel haftet oder nicht. Generell entfallen bei Privatkäufen sowohl Garantie als auch Haftung, es sei denn, es wurden Mängel vorsätzlich verschwiegen oder anderweitige Pflichten des Verkäufers verletzt. Zum anderen sollte darauf hingewiesen werden, in welcher Form die Übereignung des Gegenstandes stattfindet und an welchem Punkt das Eigentum des Gegenstandes an den Käufer übergeht.
Wichtig: Ein Kaufvertrag sollte möglichst keine Streitpunkte offen lassen. Das fängt bei der Beschreibung des Verkaufsobjektes an (Stichwort Sachmängel) und hört bei Fragen zur Übereignung auf. Je detaillierter die Informationen, desto unwahrscheinlicher ist ein späterer Rechtsstreit.
Rechtssicherheit durch Anwalt oder Notar
Bei manchen Kaufverträgen ist es sinnvoll oder sogar obligat, einen Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch zu nehmen. Kaufverträge für unbewegliche Gegenstände wie der eines Grundstücks bzw. einer Immobilie benötigen eine notarielle Beurkundung. Darüber hinaus gilt die Regel: Je höher der Preis des Vertragsgegenstandes, desto eher sollte man den Vertrag von einem Juristen prüfen lassen. Die Investition lohnt sich allemal, denn sollte hier ein Problem auftreten, ist man definitiv auf der sicheren Seite.
Die folgende Vorlage ist ein standardisiertes Muster für alle gängigen privaten Kaufverträge. Für den Verkauf von Kraftfahrzeugen sollten allerdings spezielle Kfz-Kaufverträge verwendet werden.
Alle roten Markierungen dienen als Hinweise für individuelle Anpassungen.