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Steuern sparen in Krisenzeiten: Die besten Tipps für 2023

Die Inflation erreichte im Jahr 2022 Rekordniveau. Vor allem die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise sorgten dafür, dass sich die Verbraucherpreise im Durchschnitt um fast acht Prozent erhöht haben. Das führt dazu, dass laut dem Statistischen Bundesamt mittlerweile jeder fünfte Deutsche von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist. Gerade, wenn der Gürtel wieder etwas enger geschnallt werden muss, ist es wichtig, alles zu unternehmen, um die eigene Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Die besten Tipps dafür gibt es hier.

Tipp #1: Nicht auf die Steuererklärung verzichten

Nicht alle Menschen sind in Deutschland dazu verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Dennoch ist das grundsätzlich auch für all jene empfehlenswert, bei denen keine gesetzliche Verpflichtung dazu entsteht.

Denn laut dem Statistischen Bundesamt beträgt die durchschnittliche Rückzahlung bei einer Steuererklärung 1.072 Euro. Bei mehr als der Hälfte lag der Rückerstattungsbetrag zwischen 100 und 1.000 Euro.

Viele fürchten sich jedoch davor, dass es für sie im Rahmen der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommt. In diesem Fall kann die Steuererklärung jedoch unter bestimmten Umständen zurückgezogen werden.

Tipp #2: Steuererklärung bei einer Nachzahlung zurückziehen

Wer seine Steuererklärung auf freiwilliger Basis eingereicht hat, kann diese bei einer Aufforderung zur Steuernachzahlung auch wieder zurückziehen. Das gilt allerdings nur für all jene, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Um die Steuererklärung zurückzuziehen, ist ein entsprechender Einspruch erforderlich. Wichtig dabei ist, nicht die gesetzliche Frist zu versäumen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.

Grundsätzlich gibt es dafür keine Formvorschriften. Allerdings muss der Einspruch aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Ob auf dem Postweg oder per E-Mail, ist jedoch unerheblich. Der Text kann dabei in etwa folgendermaßen lauten:

„Hiermit nehme ich die übermittelte Steuererklärung für das Jahr XXXX zurück, da ich nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet bin. Ich bitte Sie, mir die Rücknahme schriftlich zu bestätigen.“

Tipp #3: Professionelle Steuersoftware für die Steuererklärung verwenden

Fast jedes Jahr kommt es im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung zu einschneidenden gesetzlichen Veränderungen. Die große Gefahr dabei ist, dass mögliche neue Vergünstigungen übersehen werden.

Wer seine Steuererklärung mit einer professionellen Software erstellt, ist grundsätzlich auf der sicheren Seite. Denn die Experten sorgen mit entsprechenden laufenden Updates dafür, dass die Software gesetzlich immer auf dem neuesten Stand ist und die entsprechenden Änderungen automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Professionelle Desktop-Lösungen für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige sind bereits für monatlich unter 20 Euro am Markt erhältlich.

Tipp #4: Nicht erst auf die Steuererklärung warten

Steuern sparen ist immer möglich. Einen ersten Anhaltspunkt dafür bietet eventuell bereits ein Blick auf die Lohnabrechnung. So kann beispielsweise ein Wechsel der Krankenkasse in Erwägung gezogen werden, wenn sich dadurch die Beitragszahlungen reduzieren lassen.

Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass mit dem Wechsel eventuell auch der Verlust von bestimmten Leistungen einhergeht, die es vielleicht nur beim aktuellen Anbieter gibt. Ein Beispiel dafür ist unter anderem die Virtual Reality Therapie gegen Angststörungen der Techniker Krankenkasse.

Wer verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft lebt, sollte checken, ob sich eventuell ein Wechsel der Steuerklasse lohnen könnte. Wenn einer der beiden Beteiligten deutlich mehr verdient als der andere, ist zumeist eine Kombination von Steuerklasse III und Steuerklasse VI empfehlenswert.

Tipp #5: Alle möglichen Freibeträge und Pauschalen geltend machen

Die Werbungskosten-Pauschale ist den meisten bekannt. Doch daneben gibt es eine Fülle weiterer Freibeträge, die im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können, ohne dass dafür ein Nachweis erbracht werden muss.

Dazu gehören unter anderem der Ausbildungsfreibetrag, die Entfernungspauschale sowie die Ehrenamtspauschale. Vor Abgabe der Erklärung sollte deshalb geklärt werden, welche Freibeträge und Pauschalen für einen selbst relevant sein könnten.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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