Specials

EU-Wettbewerbskomissarin sicher Apple-Verstöße sind schwerwiegend

Der Kampf gegen Apple geht in die nächste Runde: Abermals hat Brüssel den Konzern aus den USA im Visier, weil die EU eine Vielzahl von Problemen bei Apple entdeckt habe, die „sehr schwerwiegend“ seien. Margrethe Vestager, die Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union, erklärte gegenüber CNBC, sie sei „sehr überrascht“ gewesen, als man die ersten Verdachtsmomente auf regelwidriges Verhalten des Unternehmens gefunden habe.

Seit März 2024 sind Apple sowie weitere als sogenannte Gatekeeper eingestufte IT-Giganten verpflichtet, sich an die neuen Vorgaben der EU zu halten. Aus diesem Grund hat Apple etwa sein Betriebssystem iOS für alternative App-Läden und Sideloading geöffnet. Jedoch entschied der Konzern, Einschränkungen und neue Geschäftsbedingungen zu schaffen.

Apps für iOS: Warum das neue Regelwerk scheinbar nicht zum Erfolg führt

Der Apple App Store ist die Brücke, die Nutzer mit dem Ökosystem aus mehr als 2,3 Millionen Anwendungen verbindet. Wer eine App auf seinem mobilen Endgerät haben will, kann diese herunterladen, installieren und nutzen – einige Apps sind kostenfrei, andere Anwendungen können für eine Einmalsumme gekauft werden, wobei es auch kostenpflichtige Abos gibt. Apple hat bislang den Zugang zum App Store kontrolliert und für jede Transaktion eine finanzielle Beteiligung verlangt. Der Umstand, dass Apple so keine andere Möglichkeit geboten hat, um Apps herunterzuladen und installieren zu können, hat dazu geführt, dass das Unternehmen als Monopolist gesehen werden kann.

Diese Monopolstellung des Unternehmens war auch der Grund, wieso der Konzern ins Zentrum der verschärften EU-Gesetze gerückt ist. Der Plan der EU: Die immer größer werdende Marktmacht der Tech-Konzerne brechen – aus diesem Grund musste Apple auch neue Wege gehen. Heute können nämlich auch von anderen Seiten Apps auf das mobile Endgerät mit dem Betriebssystem iOS heruntergeladen werden.

Bislang wurde dahingehend argumentiert, es gehe dem Unternehmen in erster Linie nicht darum, mehr Einnahmen zu lukrieren, sondern um das Thema Sicherheit. Tatsächlich ist dieses Argument auch nachvollziehbar. Wer eine App auf seinem Apple-Gerät heruntergeladen hat, konnte sich darauf verlassen, dass diese zuvor im Zuge einer Qualitätskontrolle überprüft wurde. Zudem war der Prozess immer derselbe und einfach in der Handhabung: Kostenfreie Apps wurden innerhalb von Sekunden heruntergeladen; um kostenpflichtige Apps zu kaufen, konnte man aus einer der vielen Zahlungsmethoden wählen. Käufe sind etwa über Apple Pay, PayPal oder auch mit der Kreditkarte möglich und innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen, sodass die kostenpflichtige App danach sofort genutzt werden kann. In einigen Fällen gibt es auch kostenfreie Apps mit kostenpflichtigen Inhalten – das heißt, diese können dann direkt in der App gekauft werden. Würde man über externe Seiten Apps herunterladen, so hätte man keine Qualitätskontrolle und müsste mitunter auch immer auf die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden achten, weil womöglich nicht überall jede Zahlungsmethode ausgewählt werden könnte.

In der Theorie klingt das alles vielversprechend, tatsächlich hat sich bislang aber sehr wenig getan. Es gibt nur wenige alternative App-Stores, in denen auch nur ein begrenztes Publikum Anwendungen herunterladen kann. So soll Apple weiterhin aktiv den Vertrieb weiterer Apps blockieren, weil man sie seit Wochen im Prüfungsprozess der Hersteller belässt und nicht freischalten will. Zudem wird man das Gefühl nicht los, dass es Apps gibt, die Apple nicht auf seiner Plattform haben will – unter anderem Virtualisierer. Mit dem Regelwerk des Digital Market Acts – kurz: DMA – wird das kaum vereinbar sein.

Bei den iPhone Wallets scheint es hingegen nun etwas Bewegung zu geben: Die EU und Apple hätten sich wohl auf die Bedingungen zur Freigabe der NFC-Schnittstelle des Smartphones einigen können. Apple hat zudem in Aussicht gestellt, andere Wallets und Banking Apps zu erlauben und NFC für Bezahlvorgänge zu akzeptieren. Bislang war das nur Apple Pay vorbehalten. Ein Umstand, der von Seiten der EU als wettbewerbswidrig eingestuft wurde.

Noch gibt sich die EU bedeckt

Bild von Anna auf Pixabay

Im App Store würden viele „gute Geschäfte“ stattfinden, weswegen Apple „sehr wichtig“ sei, so die Wettbewerbskommissarin der EU. Aus diesem Grunde müsse die EU auch mit höchster Priorität das neue Regelwerk durchsetzen. Man erwarte sich zudem bald erste Ergebnisse der laufenden Untersuchungen, die das Geschäft von Apple durchleuchten sollen.

Vorerst gibt es keine Informationen, welche Beschwerdepunkte die Regulierer gegen Apple vorbringen möchten. Von Seiten der EU werden mehrere Änderungen überprüft, die Apple vor kurzem beschlossen hat, um den Regeln des DMA nachkommen zu können. So geht es etwa darum, ob ein Entwickler und App-Anbieter etwa gebührenfrei auf eine günstigere Kauf- oder Abo-Option im Internet verweisen darf. Von Seiten des US Konzerns werden hier auch geringfügig reduzierte Provisionen veranschlagt, wenn Einkäufe im Web stattgefunden haben, sofern sie aus den Links in den Apps erfolgen.

Zudem steht wohl auch die „Core Technology Fee“ im Fokus: In diesem Fall wird nach der Installation der App abgerechnet. Die „Core Technology Fee“ wird seit der Einführung kritisiert.

Gastautor

Dieser Artikel enthält Links zum Projekt des Autors.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"