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Amazon entgeht vorerst gigantischer Strafzahlung

Aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte Amazon eine Strafe in Höhe von 746 Millionen Euro zahlen. Dies ließ sich der Onlineversandriese natürlich nicht gefallen und legte Widerspruch ein. Mit Erfolg wie sich nun herausstellt. Vorerst muss das Unternehmen die gigantische Summe nicht aufbringen.

Unzureichende Behördenvorgaben

Die Strafe in dreistelliger Millionenhöhe wurde im Sommer diesen Jahres verhängt. Obwohl feststeht, dass Amazon gegen geltendes Datenschutzrecht der EU verstoßen hat, konnte der Konzern nun seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Eine Strafzahlung ist vorerst nicht nötig. Schließlich konnte der Versandhändler einen erfolgreichen Widerspruch am Verwaltungsgericht in Luxemburg erringen. Insbesondere bei der Art und Weise der Strafzahlung sahen die Richter Probleme. So handelte es sich um Forderungen, welche nicht „hinreichend klar, präzise und ohne Unsicherheiten“ hervorgebracht wurden.

Werbesystem verstößt gegen DSGVO

Doch wie kam es überhaupt zu den Anschuldigungen gegen Amazon? Ursprung ist wohl eine Sammelklage aus dem Jahr 2018. Damals taten sich insgesamt 10.000 Personen zusammen, die das Werbesystem Amazons kritisierten. So soll dieses gegen die DSGVO verstoßen. Den Klägern zufolge wird der Grundsatz einer notwendigen Zustimmung missachtet. Im Zuge dessen reagierte im Sommer diesen Jahres die Nationale Kommission für Datenschutz in Luxemburg (CNPD). Sie leitete umgehend ein Verfahren ein. Dieses hatte eine entsprechende Strafzahlung zur Folge. Wir sind gespannt wie die Geschichte weitergehen wird.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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