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Bundeskartellamt-Abmahnung: Google Automotive Services und Google Maps im Visier

Das Bundeskartellamt hat Google und seine Muttergesellschaft Alphabet aufgrund von Bedenken hinsichtlich möglicher wettbewerbswidriger Praktiken in Bezug auf die Google Automotive Services und Google Maps abgemahnt. Die Behörde hat das Technologieunternehmen darauf aufmerksam gemacht, dass diese Praktiken möglicherweise verboten werden könnten. Google hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Rechtliche Grundlage der Abmahnung

Die Abmahnung des Bundeskartellamts stützt sich auf das 2019 reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere auf Paragraf 19a. Im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt Google unter die „erweiterte Missbrauchsaufsicht“ gestellt. Nun hat Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, erklärt, dass Googles Praktiken bei der Lizenzierung von Automotive Services für Fahrzeuge nicht mit den Regeln des Paragrafen vereinbar seien. Er äußerte insbesondere Bedenken hinsichtlich der Bündelung von Diensten für Infotainmentsysteme durch Google.

Probleme mit der Bündelung von Diensten

Die Google Automotive Services umfassen Google Maps, den Google Play App-Store und den Google Assistant. Das Betriebssystem ist das Android Automotive Operating System (AAOS). Die Kombination dieser drei Dienste mit AAOS, die als GAS Infotainment Plattform bezeichnet wird, stellt ein weitgehend vollständiges Infotainmentsystem dar. Google bietet Fahrzeugherstellern diese drei Dienste grundsätzlich nur als Bündel an.

Das Bundeskartellamt sieht in dieser Bündelung von Diensten eine mögliche erhebliche Gefährdung des Wettbewerbs und eine Möglichkeit für Google, seine Machtposition auf weiteren Märkten auszubauen. Die Behörde kritisiert auch vertragliche Bestimmungen, die Google-Lizenznehmer dazu verpflichten, die Google-Dienste als Standard einzustellen oder sie auf dem Display vor anderen Anwendungen zu platzieren.

Bedenken hinsichtlich Google Maps

Das Bundeskartellamt äußert Bedenken, dass Google die Interoperabilität seiner Dienste in der GAS Infotainment Plattform mit Diensten Dritter erschweren oder sogar verweigern könnte. Dies könnte dazu führen, dass Dienste von Google-Konkurrenten nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, beispielsweise ein Sprachassistent zur Steuerung der Navigationsfunktion in Google Maps. Die Behörde stellt fest, dass Google solche Praktiken bereits bei mobilen Endgeräten erfolgreich eingesetzt hat, um seine Marktposition auszubauen und abzusichern.

Weitere Bedenken und laufende Untersuchungen

Zusätzlich zu den oben genannten Bedenken sieht das Bundeskartellamt auch die Vereinbarung zwischen Google und einigen Fahrzeugherstellern kritisch, wonach Google an den Werbeeinnahmen aus der Nutzung des Google Assistant beteiligt wird, sofern ausschließlich dieser als Sprach

assistent in den Fahrzeugen verwendet wird. Diese Vereinbarung könnte dazu führen, dass Fahrzeughersteller dazu gedrängt werden, ausschließlich den Google Assistant zu verwenden und somit andere Sprachassistenten aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Das Bundeskartellamt hat auch angekündigt, dass es weitere Untersuchungen in Bezug auf Googles Praktiken durchführen wird. Insbesondere wird die Behörde prüfen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seine eigenen Dienste bevorzugt und Wettbewerber benachteiligt.

Google’s Reaktion auf die Abmahnung

Google hat auf die Abmahnung des Bundeskartellamts reagiert und angekündigt, konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um die Bedenken auszuräumen. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass es im Bereich der vernetzten Autos „einen enormen Wettbewerb“ gebe und dass Tausende von Anwendungen mit Android Auto kompatibel seien. Autohersteller könnten aus einer Vielzahl von Informations- und Unterhaltungsdiensten auswählen, um diese in ihren Fahrzeugen anzubieten.

Ausblick

Die Abmahnung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger Schritt in der Regulierung von Technologieunternehmen und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Google und andere Technologieunternehmen ihre Dienste anbieten. Es bleibt abzuwarten, wie Google auf die Abmahnung reagiert und ob das Unternehmen seine Praktiken ändern wird, um den Bedenken des Bundeskartellamts Rechnung zu tragen. Es ist auch möglich, dass diese Situation zu weiteren Untersuchungen und möglicherweise zu weiteren Regulierungen in der Technologiebranche führen wird.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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