News

DSGVO: Volkswagen muss Bußgeld von 1,1 Millionen Euro zahlen

Im Rahmen von Testfahrten hat VW an speziellen Testfahrzeugen Kameras angebracht, die das Geschehen um das Auto herum aufzeichneten. Da entsprechende Hinweise fehlten, verletzte diese Praxis das Datenschutzrecht. Die zuständige niedersächsische Behörde hat daher ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt.

Testfahrten mit nicht gekennzeichneten Kameras

Ziel der Testfahrten war die Entwicklung eines Fahrassistenzsystems, das dabei helfen soll, Unfälle zu vermeiden. Prinzipiell sind derartige Erprobungsfahrten mit Kameraaufzeichnung durchaus zulässig. Vorgeschrieben ist jedoch unter anderem eine deutliche Kennzeichnung am Fahrzeug. Konkret müssen ein gut erkennbares Kamerasymbol und weitere Informationen, die vor allem den Zweck der Datenverarbeitung und die Frist der Speicherung der dabei ermittelten Daten betreffen, am Fahrzeug vorhanden sein.

Aufgefallen war das Fehlen dieser Angaben, da das Testfahrzeug in Salzburg in eine Verkehrskontrolle geriet. Der Polizei waren die angebrachten Kameras im Rahmen dieser Kontrolle aufgefallen. Im Rahmen der weiteren Untersuchung des Falls sind ferner weitere Datenschutzverstöße festgestellt worden. So fehlte etwa ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen VW und dem Unternehmen, das die Testfahrten durchführte. Ein solcher ist nach DSGVO nötig, da beide Unternehmen personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Auch eine Datenschutzfolgeabschätzung konnte nicht nachgewiesen werden. Diese ist vorgeschrieben und dient der Ermittlung von möglichen Datenschutzrisiken sowie möglicher Gegenmaßnahmen. Zu guter Letzte fehlte auch eine Erklärung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – womit gegen die Dokumentationspflicht, die in der DSGVO festgeschrieben ist, verstoßen wurde.

Geringer Schweregrad der Verstöße

Barbara Thiel, die niedersächsische Datenschutzbeauftragte, konstatierte daher insgesamt vier Datenschutzverstöße, wies dabei jedoch auch darauf hin, dass all diese Verstöße „mit jeweils niedrigem Schweregrad“ festgestellt wurden. VW habe alle Mängel umgehend behoben. Betroffen war ferner ausschließlich das Testfahrzeug, nicht aber Serienprodukte des Unternehmens, sodass es sich um einen isolierten Verstoß handelt.

Mindernd berücksichtig wurde ferner, dass die Testfahrten dem Zweck der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienten. Thiel gab dabei zu Protokoll, die Testfahrten selbst seien datenschutzrechtlich unbedenklich: „Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Gegen die dabei anfallende Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten bestehen von unserer Seite keine Bedenken“.

Der Fall zeigt, dass die DSGVO nicht nur den digitalen Raum betrifft – und dass nicht nur Unternehmen wie Meta von Strafzahlungen betroffen sein können.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

Ähnliche Artikel

Neue Antworten laden...

Avatar of Basic Tutorials
Basic Tutorials

Gehört zum Inventar

8,354 Beiträge 2,115 Likes

Im Rahmen von Testfahrten hat VW an speziellen Testfahrzeugen Kameras angebracht, die das Geschehen um das Auto herum aufzeichneten. Da entsprechende Hinweise fehlten, verletzte diese Praxis das Datenschutzrecht. Die zuständige niedersächsische Behörde hat daher ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt. Testfahrten mit nicht gekennzeichneten Kameras Ziel der Testfahrten war die Entwicklung eines … (Weiterlesen...)

Antworten Like

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"