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Frankreich: 20 Millionen Euro Strafe gegen Clearview AI

Frankreich hat die nach der DSGVO zulässige Höchststrafe gegen das Unternehmen Clearview AI verhängt, das widerrechtliche Gesichter gescannt und dabei erhobene Daten gespeichert hat. Clearview zeigte sich bei der Aufklärung unkooperativ.

Bilder aus dem Internet gesammelt

Clearview sammelt Fotos von Menschen, die auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder auf Videoplattformen gefunden werden. Hierzu scannt das Unternehmen systematisch einen beachtlichen Teil des Internets, extrahiert die für seine Zwecke relevanten Daten und speichert sie. Mit ihnen wurde eine Bilddatenbank aufgebaut. Ferner wurden die Fotos zum Training eines Gesichtserkennungsalgorithmus eingesetzt. Clearview bietet einen Zugriff auf die eigene Datenbank und den Algorithmus primär an Strafverfolgungsbehörden an, die über ein einzelnes Foto Gesuchte identifizieren können sollen. Möglich erscheint das tatsächlich, verfügt das Unternehmen wohl über mehr als 20 Milliarden Fotos. Das Problem: Weder die gescannten Webseiten noch die auf den Fotos abgebildeten Personen haben jemals ihre Zustimmung zu der Praxis erteilt. Faktisch handelt es sich folglich um einen Diebstahl von Daten, die einer nicht autorisierten Nutzung zugeführt werden, die wiederum die massenweise Überwachung ermöglicht. Clearview steht deshalb seit einiger Zeit in der Kritik.

Abmahnung ignoriert

Da Clearview in der EU keine Niederlassung betreibt, ist jedes EU-Land selbst für die Verfolgung von Straftaten, die den Geltungsbereich seiner Gesetze betreffen, zuständig. In Frankreich ermittelt die Datenschutzbehörde CNIL, die eigenen Angaben zufolge bereits im Mai 2020 erste Beschwerden hinsichtlich der Praxis von Clearview erhielt. An die Behörde wandten sich sowohl Privatpersonen als auch die Organisation Privacy International. Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen stellte CNIL fest, dass Clearview gleich doppelt gegen die DSGVO verstößt. So verarbeitet das Unternehmen alle Daten, mit denen es arbeitet, rechtswidrig, da keine Zustimmung der Betroffenen und auch keine sonstige rechtliche Grundlage vorliege. Darüber hinaus missachte das Unternehmen das Recht der Betroffenen auf Einsicht und Löschung in sie betreffende erhobene Daten.

In der Folge erließ CNIL eine Abmahnung gegen Clearview. Das Unternehmen wurde im Zuge dessen aufgefordert, das Sammeln und Nutzen der Daten französischer Staatsangehöriger einzustellen. Ferner erfolgte eine Löschanordnung bezüglich aller vorliegender Daten französischer Staatsangehöriger. Die zweimonatige Frist ließ Clearview ohne Reaktion verstreichen. Das wiederum setzte ein Sanktionsverfahren in Gang, in dem Clearview nicht ausreichend mit der Behörde kooperierte. So sollen Formulare nicht vollständig oder gar nicht ausgefüllt worden sein. Damit verstieß Clearview erneut gegen die DSGVO, die eine Verpflichtung zur Kooperation mit zuständigen Behörden festschreibt.

Bußgeld in Maximalhöhe

All das berücksichtigte die Behörde bei der Festlegung des Bußgelds. Letztlich wurde Clearview nun mit einem Bußgeld von 20 Millionen Euro belegt – der vorgesehenen Maximalstrafe. Sollte das Unternehmen nicht zahlen oder anderweitig reagieren, erhöht die Strafe sich um 100.000 Euro für jeden Tag der Fristüberschreitung.

Bei der französischen Strafe handelt es sich nicht um die erste, die gegen Clearview verhängt wurde. Die britische Aufsichtsbehörde verhängte bereits eine Strafe in Höhe von rund acht Millionen Euro. In Kanada wurde der Betrieb des Dienstes in einigen Provinzen verboten. Clearview scheint all das jedoch nicht zu beeindrucken. Zu Beginn des Jahres kündigte das Unternehmen an, seine Bilddatenbank auf 100 Millionen Bilder aufstocken zu wollen, um bald jeden Menschen auf der Erde identifizieren zu können. Das Unternehmen plant ferner Echtzeitgesichtserkennung, Nummernschilderkennung und weitere Überwachungstools, die eine lückenlose Überwachung jedes öffentlichen und halböffentlichen Raumes ermöglichen sollen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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