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Bundeskartellamt: Messenger bieten schwachen Datenschutz

Dass Datenschutz innerhalb der EU und insbesondere in Deutschland eine große Rolle spielt, ist gemeinhin bekannt. Da verwundert es auch nicht, dass das Bundeskartellamt den Datenschutz bekannter Messenger-Dienste einmal unter die Lupe nehmen wollte. Angesichts der steigenden Nachfrage infolge von gesellschaftlichen Veränderungen wie zunehmendem Homeoffice, ist dies durchaus angebracht. Die Ergebnisse der im Jahr 2020 gestarteten Untersuchung machen deutlich, dass die Standards der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) häufig auf die leichte Schulter genommen werden.

Messenger verstoßen gegen DSGVO

In Sachen Datenschutz scheinen einige namhafte Messenger und Videodienste einen großen Nachholbedarf zu haben. So hat eine umfangreiche Untersuchung des Bundeskartellamts ergeben, dass einige Anbieter gesammelte Nutzerdaten mitunter in den USA speichern. Dieses Vorgehen ist nicht legal und verstößt gegen die in der EU geltende DSGVO. Diese sieht nämlich vor, dass eine Datenspeicherung nur dann rechtens ist, wenn der entsprechende Ort auch über ein ähnliches Datenschutzniveau verfügt wie die EU selbst. In den USA ist dies derzeit nicht der Fall. Seine Ergebnisse hat das Bundeskartellamt recht allgemein vorgetragen. So nennt die Behörde die betroffenen Dienste nicht beim Namen.

Dies wäre auch nicht Sinn und Zweck einer sogenannten Sektoruntersuchung wie sie in diesem Fall durchgeführt wurde. Vielmehr sollen auf diesem Wege Missstände festgestellt werden. Und diese scheinen mitunter bedenklich zu sein. Schließlich setzt ein Großteil der Dienste auf eine Datenspeicherung außerhalb der EU. Weiterhin hat die Behörde herausarbeiten können, dass selbst Verbraucher betroffen sind, die den Dienst gar nicht selber nutzen. Dies ist möglich, da die Anbieter mitunter die gesamten Kontakte analysieren, synchronisieren und damit ebenfalls ungewollt abspeichern. Sollte es sich in diesen Fällen tatsächlich um eine dauerhafte Speicherung handeln, wäre dies ebenfalls ein Verstoß gegen die DSGVO.

Bundeskartellamt befürchtet keine zeitnahen Besserungen

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, ist es vor allem die Alltäglichkeit von Messengern, die ein großes Problem darstelle. Da die Verbraucher mittlerweile ohne nachzudenken Services wie WhatsApp nutzen, stellen sie sich häufig nicht die Frage, wie es eigentlich um den Datenschutz steht. Und das gilt nicht nur für die Nutzer. Auch die Services selbst gehen eher stiefmütterlich mit dem Thema um. Das dürfe aus Sicht der Datenschutzbehörde so nicht weitergehen. Vielmehr müssten Nutzer wie Anbieter dem Datenschutz einen höheren Stellenwert einräumen.

Doch es ist nicht nur der schwache Datenschutz, der die Verbraucherschützer beschäftigt. Obendrein blickt die Behörde mit Stirnrunzeln auf die Marktmacht einiger Anbieter. So liegt der Marktanteil von WhatsApp bei über 90 Prozent. Um diese marktbeherrschende Stellung auf ein gesundes Maß zu bringen, warf die Bundesnetzagentur im Jahr 2021 die Idee der Interoperabilität in den Raum. Im Sinne dieser hätten die Dienste ihre Messenger kompatibel zueinander machen müssen. Der in der EU geltende Digital Markets Act hat dieses Vorhaben gar verschriftlicht und verpflichtend eingeführt. Wann das Ganze umgesetzt wird, ist derzeit jedoch noch fraglich.

Risiken der Interoperabilität

Die Interoperabilität zwischen den Messengern würde einen entscheidenden Vorteil mit sich bringen. So müssten Nutzer nicht zwangsweise in einem der Dienste verbleiben, um mit ihren bestehenden Kontakten kommunizieren zu können. Dem Wechsel zu einem anderen Anbieter würde dann nichts mehr im Wege stehen. So könnten Nutzer beispielsweise zu einem Dienst wechseln, für den Datenschutz einen größeren Stellenwert hat. Doch das Ganze hätte aus Sicht der Behörde nicht nur Vorteile. Auch negative Folgen könne man nicht kategorisch ausschließen. So befürchtet das Bundeskartellamt nicht nur, dass man damit Innovationen ausbremsen könnte. Obendrein könnten sich technische Hürden stellen, wenn verschiedene Messenger miteinander funktionieren sollen. Diese erzwungene Kompatibilität könnte dann wiederum einem wirksamen Datenschutz im Weg stehen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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