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Bundeskartellamt: Microsoft wird zum Prüffall

Schon wieder gerät ein US-Tech-Konzern ins Visier der deutschen Wettbewerbsschützer. Wie das Bundeskartellamt nun bekannt gegeben hat, möchte es Microsoft überprüfen. Dabei steht der Verdacht im Raum, dass der Windows-Erfinder womöglich eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat.

Mit Microsoft ein weiterer Tech-Konzern als Prüffall

Neu dürfte das Verfahren für das Bundeskartellamt nicht sein. Schließlich standen bislang nicht nur viele andere herkömmliche Unternehmen auf der Tagesordnung. Mit Microsoft gesellt sich obendrein ein weiterer Tech-Gigant aus den Vereinigten Staaten von Amerika in die Regale der Prüfakten der Behörde mit Sitz in Bonn. So nahmen die Wettbewerbsschützer nicht nur im Sommer 2022 ein Verfahren gegen die Google-Mutter Alphabet auf. Obendrein standen bereits Amazon und Meta auf dem Prüfstand. Nun muss sich ein weiterer US-Konzern aus der Tech-Branche den Vorwurf gefallen lassen, nicht dem deutschen Wettbewerbsrecht entsprechend zu handeln. Am Mittwoch, den 28. März 2023, teilte das Bundeskartellamt offiziell mit, dass man nun die Prüfung des Software-Giganten eingeleitet habe. Dabei gilt es zu klären, ob dieser eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung“ besitzt.

Microsoft arbeitet breitgefächert

Längst kennt man Microsoft nicht mehr nur von der Entwicklung der weltweit wohl bedeutsamsten Softwarelösung Windows. Obendrein ist der Konzern auch in vielen anderen Bereichen der Technikwelt tätig. Dies scheint auch die Hauptursache für das Prüfverfahren zu sein, wenn man sich einmal die vom Bundeskartellamt veröffentlichte Begründung von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, näher ansieht. Dieser sagt nämlich nicht nur, dass Microsoft „mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software“ innehat. Obendrein hat sich das Angebot in den letzten Jahren deutlich erweitert. Dabei führt er nicht nur die mit anderen Microsoft-Anwendungen eng verknüpften Cloud-Services Azure und OneDrive an.

Auch Teams, eine Software für Videotelefonie, die vor allem dank Corona und Homeoffice durchschlagenden Erfolg gefeiert hat, ist mittlerweile ein vielversprechender Player des Tech-Konzerns. Auch in der Unterhaltungselektronik zählt Microsoft zu den ganz Großen. Dafür sorgt nicht zuletzt die erfolgreiche Xbox-Sparte. Hier macht der Konzern regelmäßig Schlagzeilen mit Großeinkäufen von Entwicklerstudios. So kaufte man im Januar 2022 beispielsweise Bethesda zu einer stolzen Summe von 70 Milliarden US-Dollar. Zuletzt wurde bekannt, dass Microsoft mit dem Kauf von Activision Blizzard liebäugele. Weiterhin betätigt sich das Unternehmen mit Bing als Suchmaschinenanbieter und betreibt mit LinkedIn ein soziales Netzwerk.

Zuletzt sorgte Microsoft für Aufsehen, als es die stolze Summe von 10 Milliarden US-Dollar in die Weiterentwicklung von ChatGPT steckte. Dies könnte durchaus der Weckruf für das Bundeskartellamt gewesen sein. Sollte es den Wettbewerbsschützern gelingen, die Vorwürfe gegen Microsoft mit hieb- und stichfesten Beweisen zu untermauern, sieht sich der Konzern mit ärgerlichen Folgen konfrontiert. Die Kategorisierung als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung würde nämlich dazu führen, dass künftige Entscheidungen streng vom Bundeskartellamt beäugt werden würden. Diese winkt das Vorgehen dann nicht einfach tatenlos durch, sondern kann es ohne strenge rechtliche Hürden kurzerhand untersagen.

Bundeskartellamt ist „Spielverderber“ der Tech-Konzerne

Mit seinen Prüfbefugnissen möchte das Bundeskartellamt auf dem hiesigen Markt für einen fairen Wettbewerb sorgen. Doch der Maßnahmenkatalog der Bundesbehörde war nicht immer so breitgefächert. Vielmehr liegt es gerade einmal knapp zwei Jahre zurück seit der §19a GWB ins Leben gerufen wurde. Dieser sieht eine Befugniserweiterung der Behörde im Bereich der Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne vor. Nun gibt es ein zweistufiges Verfahren, welches der Behörde die Möglichkeit einräumt, Unternehmensschritte kurzerhand zu untersagen. Voraussetzung dabei ist eine massive Gefährdung für den Wettbewerb.

Im Rahmen dieser Befugnisse hat das Bundeskartellamt nun Stufe Eins ausgerufen. Hierbei gilt es festzustellen, ob der Konzern überhaupt eine marktbeherrschende Rolle innehat. Angesichts der vielfältigen Service-Palette, die Microsoft seit geraumer Zeit bietet, dürfte das Ergebnis wohl nicht überraschend ausfallen. Andernfalls könnten sich auch die anderen US-Tech-Konzerne nicht nur auf den Schlips getreten, sondern schlichtweg unfair behandelt fühlen. Meta, Alphabet und Amazon gelten nämlich bereits seit 2022 als Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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