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Bundeskartellamt möchte Regeln von PayPal prüfen

Das Bundeskartellamt hat wieder einen US-Tech-Konzern im Visier. Dieses Mal betrifft es aber nicht die üblichen Verdächtigen in Form von Meta oder Google. Stattdessen prüft die Behörde dieses Mal ob womöglich PayPal mit seinem Vorgehen am Markt den Wettbewerb behindert. Insbesondere die Nutzungsbedingungen für die Händler habe man dabei im Visier.

Verdacht der Wettbewerbsbehinderung gegen PayPal

Dreh- und Angelpunkt der Vorwürfe seien wohl die „Regeln zu Aufschlägen“, wie aus einer öffentlichen Stellungnahme des Bundeskartellamts hervorgeht. Die Behörde mit Sitz in Bonn teilt darin mit, dass diese spezifischen Regeln zum Inhalt haben, dass Händlern Aufschläge schlicht untersagt werden. Sollte ein Verkäufer nun also Servicegebühren für den zusätzlichen Aufwand mit PayPal verlangen, verstößt dies gegen die Regeln.

Umgekehrt soll es den Händlern untersagt sein, die anderen Bezahldienste aufgrund des geringeren Aufwands mit einer Vergünstigung zu versehen. Wichtig sei aus Sicht des US-Bezahldienstes, dass er genauso behandelt wird wie die übrigen. Und das gilt auch für die Regeln zur „Darstellung von PayPal“. Hier legt das Unternehmen fest, dass Händler den Bezahldienst „auf Augenhöhe mit anderen Zahlungsquellen“ behandeln sollen. Das bedeutet, dass der Dienst gemeinsam mit den anderen Diensten omnipräsent sein muss.

Bundeskartellamt sieht Gefahr für Wettbewerb

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, stoßen die Regelungen von PayPal indes sauer auf. Schließlich stellen diese für andere Dienste ein unüberwindbares Hindernis im Wettbewerb dar. Wären Händler dazu in der Lage, bei der Nutzung des Dienstes einen Aufpreis zu verlangen, könnten sich Mitbewerber leichter am Markt durchsetzen. Der derzeitige Markt der Zahlungsdienstleister ist hingegen bestimmt durch große Namen, wobei PayPal zunehmend größer wird. Für Newcomer ist hier kaum Platz. Ob diese große Marktmacht des Dienstes auch gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, möchte man in der Behörde nun eingehend überprüfen.

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PayPal womöglich alternativlos

Im Rahmen seiner Überprüfung möchte das Bundeskartellamt auch unter die Lupe nehmen, inwiefern Händler heutzutage auf PayPal angewiesen sind. In diesem Fall würden diese nämlich schlichtweg nicht drum herum kommen, auf den vergleichsweise teueren Service zu setzen. Wie teuer dieser ist, wird Endkunden erst dann bewusst, wenn sie zum Beispiel eine teure Sofortüberweisung auf das Referenzkonto tätigen wollen. Händler hingegen müssen bei jedem Verkauf eine saftige Provision zwischen 2,49 Prozent und 2,99 Prozent zahlen.

Obendrauf kommt noch eine Pauschale, die zwischen 34 und 39 Cent liegt. Mundt fürchtet dabei nicht nur um den Wettbewerb zwischen den Bezahldiensten. Obendrein sei es aus seiner Sicht möglich, dass auch die Endkunden darunter leiden könnten. Schließlich ist es ab einem gewissen Punkt für Händler nicht mehr möglich, ihre Produkte ohne entsprechende Preiserhöhung zu verkaufen, um die Mehrkosten abdecken zu können. Davon wären dann aufgrund der Regeln von PayPal nicht nur diejenigen betroffen, die den US-Bezahldienst nutzen. Alle müssten draufzahlen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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