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Was ist bloß los mit dem deutschen Urheberrecht?

Deutschland macht sich mal wieder Freunde unter den Bloggern. Zur Zeit geht es Schlag auf Schlag – man hat schon fast das Gefühl jeden Tag kommt ein neuer Fallstrick, der das Internet von deutschen Bloggern befreien soll. Während der letzten Zeit gab es drei, aus meiner Sicht nicht verständliche, Urteile, die es den Bloggern in Deutschland schwer machen.

Bilder und das Copyright

Man hat bei diesem Urteil des Kölner Landgerichts das Gefühl, diese waren noch nie im Internet. Das Urteil ist zwar noch nicht in Kraft getreten, doch es geht darum, dass man den Copyright Hinweis überall sichtbar machen muss. Das heißt, selbst wenn ein Bild über seinen direkten Link aufgerufen wird muss das Copyright zu sein sein. Das schließt sich jedoch selber aus, da man urheberrechtlich geschütze Bilder nicht bearbeiten darf und somit durch das Einfügen des Copyrights einen Copyrightvertoß begehen würde. Man kann es also gar nicht richtig machen.

Das Urteil wurde in Bezug auf ein Bild der Bilderdatenbank pixelio.de gefällt. Pixelio hat daraufhin eine Stellungnahme verfasst, ist dabei seine AGBs zu präzisieren, sowie in Berufung gegangen. Wir können nur hoffen, dass das Urteil revidiert wird, denn sonst folgt bald die nächste große Abmahnwelle und bald gibt es nur noch bilderfreie deutsche Internetseiten.

Die GEMA – eingebettete Videos

Weiter geht es mit der GEMA, die, wie inzwischen fast jeder weiß, auch nicht ganz klar denken kann. Die GEMA ist nämlich scheinbar mal wieder auf der Suche nach neuen Einnahmequellen und ist dabei auf die Idee gekommen nun auch bei Bloggern und Webseitenbetreibern abgreifen zu können. Die Einbettung von urheberechtlich geschützten YouTube Videos sieht die GEMA scheinbar als zusätzliche Verwertung des Materials an und möchte somit doppelt kassieren. Nicht mehr nur für die reinen Views von YouTube, sondern auch noch von den Webseitenbetreibern, die auf die Videos hinweisen.

Als Grund führt die GEMA an, dass für den Nutzer nicht klar erkennbar sei woher der Content stamme und er somit lizensierungspflichtig wäre.

Zum Glück handelt es sich bisher nur um bloße Überlegungen der GEMA. Doch wenn das umgesetzt wird, werden sicherlich nicht nur die Webseiten- und Blogbetreiber darunter leiden, denn dadurch wird YouTube einfach weniger verwendet und somit leidet auch YouTube und in Folge dessen auch die GEMA. Ist also sowas wie ein Eigentor. Ich werde dann keine YouTube-Videos mehr einbetten und sicherlich nicht der einzige sein. Hoffen wir, dass die GEMA zumindest in dem Punkt noch zur Vernunft kommt, wenn sie es schon woanders nicht schaffen.

Screenshots aus Filmen

Auch der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt. Laut I ZR 86/12 sind selbst Screenshots von Videos durch das Leistungsschutzrecht nach §72 Abs 1 des Urheberrechts geschützt. Das heißt, sofern ein Film urheberrechtlich geschützt ist, sind es auch die einzelnen Bilder, die der Film enthält. Ein Film zeigt in der Regel etwa 30 Bilder pro Sekunde und jedes einzelne steht unter Copyright. Die Nutzung von Screenshots ist somit nur noch mit komplizierten Bildzitaten möglich.

Zur Zeit sieht es so aus, als ob das fest steht, denn es ist eine Grundsatzentscheidung. Hier könnt ihr euch über Bildzitate informieren.

 

Es reicht also nicht, dass wir schon verklagt werden können, wenn wir auf Facebook ein Bild posten – man muss es uns Deutschen im Internet immer schwerer machen. Wenn schon keine direkte Zensur durch den Staat herrscht, sorgt man eben dafür, dass die Menschen sich selber zensieren müssen, weil man einfach immer weniger darf.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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