News

Microsoft verklagt Händler Lizengo aufgrund illegaler Windows- und Office-Lizenzen

Lizenzen beziehungsweise Aktivierungsschlüssel, die über Drittanbieter wie G2A verkauft werden, sorgten kürzlich bei einigen Indie-Studios für öffentliche Proteste. Microsoft ist nun noch einen Schritt weitergegangen und hat gegen das in Köln sitzende Unternehmen Lizengo Klage eingereicht. Lizengo vertreibt unter anderem Keys für Windows 10 und Office 365 über den eigenen Onlineshop und in den Einzelhandelsfilialen von Edeka, die laut Microsoft aus illegalen Quellen stammen.

Laut den Branchenexperten von CRN können die Schlüssel zwar zur Aktivierung der Microsoftprodukte genutzt werden, stammen aber beispielsweise aus Lizenzen, die ursprünglich in China über die Ladentheke gehen sollten. Ein Teil der verkauften Keys soll außerdem aus Volumenlizenzverträgen stammen, die Universitäten im Ausland kostengünstig mit Software versorgen sollten. Neben den unklaren Quellen der Keys soll Lizengo überdies dieselben Freischaltcodes an mehrere Kunden verschickt haben.

Eine Stellungnahme des Unternehmens zur eingereichten Klage steht noch aus. Zuvor hat Lizengo bereits betont, dass alle Lizenzen stets legal erworben wurden. Als Quelle gab die Geschäftsführung Überkapazitäten von Großhändlern an, die sie angeblich deutlich unter Marktpreis aufkaufen konnten. Ob dies eine Windows 10 Pro Lizenz für 40 Euro statt der von Microsoft verlangten 260 Euro erklärt ist zweifelhaft.

Anzumerken hierbei ist, dass ein funktionierender Key nicht gleichzeitig auch eine legale Nutzung der Software garantiert. Dies liegt daran, dass ein Produktschlüssel zwar abgeglichen werden kann, um die Software zu aktiveren, dabei aber nicht überprüft werden kann, ob die Lizenz die Nutzung in diesem Rahmen vorsieht. Konkret könnte also ein Privatkunde, der seinen Schlüssel im guten Glauben bei Edeka erworben hat, seine Windows-Installation damit aktivieren und trotzdem gegen die Lizenzbestimmung der Software verstoßen.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"