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Neuer Medienstaatsvertrag: Entwurf fällt positiv für Streamer aus

Der Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags enthält unter anderem eine Klausel, die explizit auf Let’s-Player und ähnliche Personengruppen, die vornehmlich über das Internet spielebezogene Inhalte zur Verfügung stellen, zugeschnitten ist. Diese sollen als „Bagatellrundfunk“ von der Pflicht zur Rundfunklizenz ausgenommen werden, was in der Praxis zu zahlreichen Vorteilen führen würde.

Bisher sieht der Medienstaatsvertrag keine Regelung für internetbasierte Angebote vor. Diese Lücke ist vor allem dem Alter des Vertrags geschuldet – als die aktuelle Version entworfen wurde, spielten Internetangebote in der Praxis keinerlei Rolle. Heute hingegen tummeln sich auf YouTube und Co unzählige Anbieter, die mit „Let’s Plays“ und ähnlichen Angeboten eine rundfunkähnliche Leistung anbieten.

In der letzten Zeit waren die in der Gamingbranche beliebten Anbieter vor allem in NRW ins Visier der Landesmedienanstalt geraten. Diese hatte unter anderem die YouTuber Gronkh und PietSmiet zur Anschaffung einer Rundfunklizenz gezwungen. Wer über eine solche Lizenz verfügt, ist den auch für Fernsehanstalten geltenden Einschränkungen unterworfen, die unter anderem den Jugendschutz betreffen. Darüber hinaus ist eine Rundfunklizenz alles andere als günstig – sie kostet zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Mit der Klausel zum „Bagatellrundfunk“ soll nun geregelt werden, dass derartige Angebote vom Zwang zur Rundfunklizenz ausgenommen werden. Diese würde sämtliche inhaltlichen Freiheiten erhalten und darüber hinaus zu einer finanziellen Entlastung führen. Im Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags heißt es dazu, Rundfunkangebote im Internet, die „vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren eines virtuellen Spiels dienen“, seien ausgenommen. Diese Formulierung lässt einigen Interpretationsspielraum offen: Wann dient ein Rundfunkangebot „vorwiegend“ diesem Zweck? Sind Talk-Runden, die sich mit Spielen befassen erlaubt? Derartige Fragen müssen vor dem Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags geklärt werden.

Auch zuschauerschwache Internetangebote, die „die jedenfalls weniger als 5.000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden“ sowie solche, die „regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen“ sollen von der Pflicht zur Rundfunklizenz ausgenommen werden.

Weitere neue Regelungen betreffen Angebote mit einer „geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung“, welche ebenfalls befreit werden sollen, sowie Medienplattformen wie YouTube. Diese Plattformen werden als Medienintermediäre eingestuft, was unter anderem mit der Pflicht einhergeht, Ansprechpartner für Rundfunk- bzw. Medienbelange zu benennen und Informationen über die Funktionsweise eingesetzter Algorithmen zur Verfügung stellen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bisher lediglich um einen Entwurf handelt. Bis Ende August können Bürger Vorschläge bezüglich des Medienstaatsvertrags einreichen. Darüber hinaus weist die Rundfunkkommission der Länder darauf hin, dass bezüglich der Let‘s-Play-Regelung noch „Abstimmungsbedarf“ herrsche. Es bleibt also abzuwarten, welche Regelungen letztendlich in Kraft treten werden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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