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New York: Reparaturrecht wird deutlich eingegrenzt

Der US-Bundesstaat New York ist der erste, der ein Reparaturrecht für elektronische Produkte gesetzlich festschreibt. In letzter Minute wurde das Gesetz jedoch drastisch verändert, sodass es für Privatpersonen und kleinere Reparaturbetriebe nun kaum mehr Zusatzrechte mit sich bringt.

Gouverneurin unterzeichnet geänderte Gesetzesversion

Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Senat des Bundesstaats New York für einen Gesetzesentwurf gestimmt, der Privatpersonen ein Recht auf die Reparatur von ihnen erworbener elektronischer Geräte einräumt. Hersteller sollten damit dazu verpflichtet werden, Bauanleitungen, Schaltpläne und weitere wesentliche Informationen zu ihren Geräten ebenso zur Verfügung zu stellen wie Ersatzteile und einen restriktionsfreien Zugriff auf alle für die Reparatur nötigen Teile des Geräts. New York sah sich damit als Vorreiter innerhalb der USA sowie weltweit. Das Recht auf Reparatur sollte zum einen zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten führen und damit ökologische Probleme, die auf Massenkonsum zurückzuführen sind, eindämmen und zum anderen soziale Ungleichheit dadurch vermindern, dass der Zugang zu funktionsfähigen elektronischen Geräten, die für gesellschaftliche Teilhabe zentral sind, langfristig günstiger wird.

All das ist nun jedoch vom Tisch. Das Gesetz ist zwar in Kraft getreten. Gouverneurin Kathy Hochul unterzeichnete jedoch nicht die vom Parlament gebilligte, sondern eine modifizierte Version des Gesetzes, die zahlreiche Einschränkungen enthält. So ist es Herstellern nun etwa weiterhin erlaubt, statt einzelner Ersatzteile Ersatzteilpakete zu verkaufen. Das steigert die Reparaturkosten für Privatpersonen deutlich, die nun etwa nicht zwingend ein neues Display kaufen können, sondern gleich ein Paket aus Display, Akku und Motherboard erwerben müssen. Auch das Recht, Passwörter, Codes oder Materialien zu erhalten, die für den Zugriff auf bestimmte Geräteteile nötig sind, wurde gestrichen. In der Praxis bedeutet das, dass Reparaturen weiterhin weitgehend unmöglich bleiben werden, ohne auf entsprechende lizenzierte Werkstätten zurückzugreifen.

Eine weitere Änderung betrifft die Gültigkeit des Gesetzes. So ist nun vorgesehen, dass ausschließlich solche Geräte erfasst werden, die ab Juni 2023 in New York produziert oder verkauft werden. Für alle vorher erworbenen Geräte gilt das Recht auf Reparatur dementsprechend nicht.

Breite Kritik an Änderung

Die Last-Minute-Änderung des Gesetzes hat breite Kritik auf sich gezogen. Verwiesen wird im Rahmen dessen immer wieder darauf, dass das Gesetz in der jetzigen Form faktisch wirkungslos sei. Ferner zielt die Kritik darauf, dass letztlich die Interessen der großen Unternehmen über die der Privatpersonen, die das Gesetz eigentlich schützen soll, gestellt worden seien.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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