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Routerzwang könnte auf Wunsch von Internetprovidern zurückkommen

In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich die Provider-Verbände ANGA, BUGLAS, VATM, VKU sowie die Deutsche Telekom gegen die im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgeschriebene Routerfreiheit gestellt, die es ihren Kunden seit 2016 erlaubt einen Router seiner Wahl zu nutzen. Begründet wird dies damit, dass zentrale Punkte des TKG „nicht europarechtskonform“ sein, weil sie gegen die europäischen Vorgaben des EECC (Regulation (EU) 2018/1972) verstoßen.

Sie beziehen sich damit auf die in § 45d Abs. 1 S. 2 TKG „gesetzliche Festlegung des Netzabschlusspunktes“, die vorsieht, dass das Netz des Providers an der Anschlussdose endet und danach die Wahl des Routers oder Modems durch ihn nicht beeinflusst werden darf. Sollten die Provider-Verbände und die Telekom ihre Forderung durchsetzen können, würde dies den vollständig liberalisierten Endgerätemarkt beendet und die Provider könnten wie vor 2016 ihren Kunden wieder vorschreiben welche Router sie nutzen dürfen.

Routerzwang soll Glasfaserausbau behindern

Laut den Providern-Verbänden und der Telekom wird durch die Routerfreiheit der Ausbau von Glasfaseranschlüssen behindert. Dies soll an der Formulierung „Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt“ im TKG liegen, die einen Widerspruch zur Point-to-Multipoint-Topologie (PtMP)“ der Gigabit-Glasfasernetze darstellt, deren Betrieb einen „aktiven Netzanschluss“ voraussetzt. Konkret muss aus Sicht der Provider das optische Glasfasersignal am Ende beim Kunden also stets durch einen aktiven Netzabschluss in seine jeweiligen Einzelbestandteile aufgeteilt werden. Experten widersprechen jedoch dieser Argumentation, weil diese „aktive Signalumsetzung“ auch bei DSL- und Kabelanschlüssen an jeder passiven Anschlussdose durch ein aktives Gerät erfolgt.

Kundenrouter verursachen Probleme im Netzwerk

Außerdem behauptet die Deutsche Telekom und die übrigen von den Verbänden vertretenen Provider, dass „insbesondere dort, wo mehrere TK-Anbieter ihre Dienste über ein geteiltes Zugangsnetz anbieten“ häufig Probleme mit Routern der Kunden auftreten. Dies liegt laut ihnen an „veralteten Firmware-Ständen und Sicherheitslücken“, die dafür sorgen, dass die Interoperabilität zwischen den unterschiedlichen Geräten gestört wird. Als Folge dessen entstehen laut dem Positionspapier „Verluste bei der Dienstqualität.“ Beispiele dafür nennen die Unternehmen in ihrer Forderung jedoch nicht. Auch aus anderen Ländern, in denen Routerfreiheit herrscht, gibt es keine ähnlichen Berichte, die die Behauptungen der Provider untermauern könnten.

Routerzwang als weitere Einnahmequelle

Insgesamt ist es daher wahrscheinlich, dass die Provider nur ihre durch die Routerfreiheit wegfallen zu drohende Einnahmequelle sichern wollen. Derzeit mieten zwar noch viele Nutzer ihre Router bei ihrem Internetanbieter, der für minderwertige und oft veraltete Geräte in vielen Fällen deutlich überhöhte Preis abrechnet, dies könnte sich aber zeitnah ändern. Auch Zusatzgebühren zum Beispiel für die Aktivierung der WLAN-Funktion können die Provider bei kundeneigenen Routern nicht länger durchsetzen. Außerdem blockieren einige Internetprovider auf den von ihnen vermieteten Routern Dienste der Konkurrenz und verhindern so die Nutzung von VoIP-Angeboten.

Reaktion der Regierung ausstehend

Eine Reaktion der Regierung und des zuständigen Ministeriums steht noch aus. Aufgrund der bereits 2015 im Stammbuch veröffentlichten Erklärung ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Regierung den Routerzwang wieder einführen wird, der laut ihnen dem Endkunden „die Wahlfreiheit in Bezug auf die verwendeten Telekommunikationsendeinrichtungen entzieht.“

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