News

Unrechtmäßige Pauschalen: mobilcom-debitel muss Strafzahlung leisten

Mobilcom-debitel wurde zu einer satten Strafzahlung verdonnert. Dahinter stecken Gebühren, die der Provider zu Unrecht von seinen Kunden verlangt hat. Offenbar soll es sich um mehr als 12 Millionen Euro handeln.

Verbraucherschützer ziehen den Kürzeren

Fehler sind menschlich. So kann es insbesondere bei der Bezahlung von Langzeitverträgen mal zu Fristversäumnissen oder dem bloßen Vergessen einer Zahlung kommen. Der Provider mobilcom-debitel sieht dies offenbar nicht ganz so locker. So fällt der Handyanbieter seit geraumer Zeit mit unverhältnismäßig hohen Strafzahlungen auf, wenn Zahlungsfristen versäumt oder auch nur falsche Beträge überwiesen wurden. Gerichtlich wurde das Unternehmen für dieses Prozedere bereits gerügt. Die Folge war ein Verbot von überhöhten Pauschalen bei Mahnzahlungen oder Rücklastschriften.

Was für künftige Kunden von Vorteil ist, missachtet häufig Kunden der Vergangenheit. Da stellt sich natürlich die Frage, ob auch diese einen Anspruch auf die Rückzahlung von zu hohen Pauschalen haben. Offenbar müssen die Betroffenen leider den kürzeren ziehen. So hat ein Gericht nun geurteilt, dass ein Anspruch nicht bestünde. Während der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. in der ersten gerichtlichen Auseinandersetzung 2019 triumphierte, musste man nun leider eine Niederlage hinnehmen. Grund des Ganzen ist die simple Verjährung der Rückforderungsansprüche.

Geschädigte müssen aktiv werden

Hinter der ganzen Problematik steht ein einfacher Grundsatz des deutschen Rechts. So müssen Geschädigte im Fall von mobilcom-debitel selbst aktiv werden und ihr Recht auf Rückzahlung geltend machen. Geschenkt bekommt man hier nichts. Dies hätten die Betroffenen ab dem Gerichtsurteil im Jahr 2019 tun können. Da nun jedoch die Regelverjährung nach drei Jahren eingetreten ist, können die Geschädigten auch keine Zahlung mehr fordern. Eine Neuregelung für solche Fälle fordern seit jeher Verbraucherschützer. Schließlich wissen viele Verbraucher einfach nicht über ihre Rechte Bescheid. Viel einfacher wäre es, wenn Verbraucherschutzverbände entsprechende Unternehmen zur Rückzahlung auffordern könnten. Die Folge wäre im Fall von mobilcom-debitel gewesen, dass das Unternehmen den betroffenen Kunden ihr Geld unaufgefordert zurückgezahlt hätte.

Der Bundeshaushalt profitiert

Doch Justitia hat doch noch einen Weg gefunden, um zumindest für ein wenig Gerechtigkeit zu sorgen. So fand Anfang Mai ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren statt. Dieses hatte zur Folge, dass mobilcom-debitel insgesamt 12,25 Millionen Euro in die Bundeskassen fließen lassen muss. So profitiert wenigstens der bundesweite Haushalt und damit auch die Bevölkerung. Doch offenbar ist mobilcom-debitel im Rahmen des am Landgericht Kiel erwirkten Vergleichs noch mit einem blauen Auge davongekommen. Experten zufolge soll das Unternehmen nämlich weit mehr Geld als „nur“ die 12,25 Millionen Euro verdient haben.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

Ähnliche Artikel

Neue Antworten laden...

Avatar of Basic Tutorials
Basic Tutorials

Gehört zum Inventar

4,965 Beiträge 1,841 Likes

Mobilcom-debitel wurde zu einer satten Strafzahlung verdonnert. Dahinter stecken Gebühren, die der Provider zu Unrecht von seinen Kunden verlangt hat. Offenbar soll es sich um mehr als 12 Millionen Euro handeln. Verbraucherschützer ziehen den Kürzeren Fehler sind menschlich. So kann es insbesondere bei der Bezahlung von Langzeitverträgen mal zu Fristversäumnissen oder dem bloßen Vergessen einer … (Weiterlesen...)

Antworten Like

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"