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Urheberrecht: Gericht verpflichtet WhatsApp zum Löschen von Gruppen

Am obersten Gericht Indiens ist es zu einem spannenden Vorfall gekommen. So haben die Richter WhatsApp dazu verpflichtet, einige Chat-Gruppen zu entfernen. Und das obwohl das Gerichtsverfahren selbst noch nicht einmal beendet ist. Grund für die angeordnete Löschung: die mutmaßliche Verletzung von Urheberrechten.

Zeitungen wehren sich gegen Urheberrechtsverletzung

Auf der Klageseite steht Indiens größte Gruppe verschiedener Zeitungsverlage. Sie wollen sich dagegen wehren, dass in WhatsApp-Gruppen gezielt Inhalte aus den eigenen Zeitungen geteilt werden. Ob die Kläger erfolgreich mit ihrem Anliegen sind, werden wir erst im Sommer sehen. Schließlich beginnt die eigentliche Verhandlung erst im Mai diesen Jahres. Die Aussicht auf Erfolg scheint aber nicht allzu schlecht zu sein. Dies macht die nun vom Gericht geäußerte Anordnung gegen WhatsApp mehr als deutlich.

Admins und WhatsApp angeklagt

Übrigens sitzen auf der Anlagebank gleich mehrere Parteien. Neben den Administratoren der betroffenen Gruppen hat die Verlagsgruppe nämlich auch den Messenger selbst angezeigt. Da man innerhalb der Gruppen des Messengers problemlos die Handynummer eines jeden Nutzers einsehen kann, fand die Verlagsgruppe auch schnell die handelnden Admins heraus. Doch nach eigenen Angaben der Zeitungsverlage dürfte es sich bei den nun angeklagten Personen wohl nur um die Spitze des Eisbergs handeln. So geht man davon aus, dass es viele weitere Gruppen gäbe in denen man urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet.

Löschfrist von sieben Tagen

Als die ganze Geschichte im Sommer 2021 ans Tageslicht kam, versuchte die Verlagsgruppe es auf dem Weg einer gütlichen Einigung. So bat sie den Messenger darum, die entsprechenden Gruppen kurzerhand zu entfernen. WhatsApp sah dies jedoch nicht ein und kündigte an, nur dann zu handeln, wenn ein Gericht das Unternehmen dazu verpflichtet. Gesagt getan. Vor Beginn des Prozesses versorgte die Verlagsgruppe das zuständige Gericht mit beweisträchtigen Screenshots der Gruppeninhalte. Umgehend sprachen die Richter dann ihre Anordnung zur Löschung der Gruppen binnen sieben Tagen aus. Sanjeev Narula, einer der zuständigen Richter schrieb in seiner Verfügung:

„Somit hat der Kläger einen Anscheinsbeweis erbracht, und auch die Abwägung fällt zu Gunsten des Klägers aus. Darüber hinaus würde ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen, wenn keine einstweilige Verfügung erlassen wird, die die Beklagten daran hindert, die E-Zeitung des Klägers illegal in Umlauf zu bringen und zu verbreiten“

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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