Du bist über die Abkürzung ppa gestolpert und fragst dich, was sie bedeuten soll? So einfach ist diese Frage nicht zu beantworten. Was mit den drei unscheinbaren Buchstaben gemeint ist, ist vom jeweiligen Kontext abhängig. Verwendet wird die Abkürzung vor allem bei Unterschriften, im Online-Marketing sowie im Energiebereich. Wir klären dich über alle drei Verwendungsweisen auf!
Abkürzung ppa bei Unterschriften
Hast du die Abkürzung ppa neben einer Unterschrift entdeckt, so weist sie darauf hin, dass die unterschreibende Person über Prokura verfügt. Die Abkürzung steht in diesem Falle für per procura autoritate. Das ist Lateinisch und bedeutet aufgrund erteilter Prokura. Damit wird angezeigt, dass die Person, die das Schriftstück unterschrieben hat, über eine handelsrechtliche Vollmacht verfügt. Diese gestattet es ihr, im Namen eines Unternehmens Verträge zu schließen.
Im Handelsgesetzbuch ist explizit festgehalten, dass sog. Prokuristen kenntlich machen müssen, dass sie Prokuristen sind und in dieser Funktion handeln. Daher hat sich die Abkürzung ppa hinter der Unterschrift eingebürgert. Die Abkürzung dient damit letztlich der Transparenz allen Beteiligten gegenüber.
Eine Prokura wird von einem Unternehmen zumeist an leitende Angestellte erteilt. Sie erhalten damit weitergehende Handlungsrechte im Namen des Unternehmens und sind in ihrer Tätigkeit daher seltener auf das Abnicken durch vertretungsberechtigte Personen angewiesen. Von ihnen unterschriebene Verträge sind ebenso gültig wie solche, die von anderen vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet wurden.
PPA beim Online-Marketing
Im Online-Marketing steht PPA hingegen für einen völlig anderen Gegenstand. Beachte dabei: Hier werden alle drei Buchstaben großgeschrieben werden. PPA steht hier für Pay Per Action – auch als Cost Per Action bekannt. Hierbei handelt es sich um ein bestimmtes Bezahlmodell im Rahmen von Online-Werbung. Werbetreibende müssen bei diesem Modell nicht für die Einblendung ihrer Werbung zahlen, sondern für jede Interaktion von Nutzenden mit ihrer Werbung. Welche Aktionen dabei gezählt werden, ist von Fall zu Fall verschiedene. Beliebt ist etwa das Cost-per-Click-Modell, bei dem für jeden Klick auf ein Werbebanner oder einen Link eine bestimmte Gebühr anfällt.
PPA beim Stromvertrag
Darüber hinaus findet die Abkürzung PPA sich auch in einigen Stromverträgen. Hierbei handelt es sich um Stromverträge, die zwischen einem Energieerzeuger und einem Großabnehmer geschlossen werden. PPA steht für Power Purchase Agreement. Interessanterweise handelt es sich nicht um eine spezielle Art von Vertrag, sondern lediglich um die Bezeichnung für Großabnehmerverträge. Inhaltlich unterscheiden diese PPAs sich teilweise deutlich voneinander – etwa in den festgelegten Preisen, Liefermengen, Vertragsstrafen oder Vertragsdauern.