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Kabelfernsehen und Nebenkostenprivileg: Das solltest du beachten

Heizung, Müllentsorgung, Instandhaltung der Außenanlagen und so weiter – Viele Arbeiten im, am und um Mehrfamilienhäuser lassen sich über die Nebenkosten von den Eigentümern oder eine Hausverwaltung auf den Mieter umlegen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg erlaubt dieses Vorgehen auch bei Kosten für das Kabelfernsehen, sofern ein gemeinsamer Anschluss vorliegt. Doch damit ist bald Schluss. Im Jahr 2024 wird dieses Privileg nämlich endgültig ad acta gelegt. Was das für dich als Eigentümer oder Mieter bedeutet, wollen wir uns im Folgenden einmal näher ansehen.

Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Was ist das?

Viele Mieter denken bei ihren Nebenkosten meist nicht an Fernsehen und Internet. Dabei gehört streng genommen auch das Kabelfernsehen oder der Internetanschluss zu den umlagefähigen Kosten, die bei einem Mehrfamilienhaus anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen sogenannten Sammelvertrag handelt. Das bedeutet, dass Hausverwaltung oder Eigentümer einen Vertrag für das gesamte Haus abgeschlossen haben. Geregelt wird diese Umlagefähigkeit im §2 Nr. 15 BetrKV. Doch damit dürfte bei Kabelfernsehen und Internet wohl bald Schluss sein. Schließlich wurde am 1. Dezember 2021 ein Gesetz ins Leben gerufen, welches die Abschaffung vom Nebenkostenprivileg vorsieht. Gültig wird das Ganze am 30. Juni 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt befinden wir uns gewissermaßen in einer Übergangsfrist bei der alles beim Alten bleibt.

Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Veraltete Regelung

Die Einführung des Kabelfernsehens ist ein echter Meilenstein in der Geschichte von Funk und Fernsehen. Startschuss des Ganzen war in den Jahren 1984 und 1985. Hier wurde zunächst in einigen Testregionen auf das damals wegweisende Fernsehen umgestellt. Die größte Neuerung war sicherlich die Sendervielfalt. Konnte man zuvor lediglich auf einige wenige Fernsehsender zugreifen, erweiterte sich die Palette schlagartig auf bis zu 30 unterschiedliche Sender – Das war nicht weniger als eine Revolution. An der damals wegweisenden Technologie hat mittlerweile aber auch der Zahn der Zeit genagt. So konsumieren junge Menschen heutzutage kaum noch lineares Fernsehen. Streamingdienste wie Netflix ermöglichen es, immer und überall zur Wunschzeit auf die Lieblingsserie zuzugreifen. Auch die Sender mischen hierbei mit. Egal ob privat oder öffentlich rechtlich – kaum ein Sender kommt ohne passende Mediathek daher. Doch auch die Übertragungswege haben sich geändert.

Viele werden die Abschaffung zum Anlass einer Kündigung nehmen.

Kabelfernsehen nutzt ein analoges Signal. Viele Nutzer setzen beim Fernsehempfang jedoch zunehmend auf digitale Übertragungswege. Das wohl bekannteste Beispiel ist dabei sicherlich DVBT oder die klassische Satellitenschlüssel. Doch darüber hinaus gibt es auch völlig neue Möglichkeiten, ein Fernsehsignal zu empfangen. Dank der immer stärker werdenden Bandbreiten und Stabilität des Internets, lässt sich Fernsehen auch optimal über World Wide Web empfangen. Da diese Empfangsmöglichkeiten auch deutliche Vorteile mit sich bringen, gibt es eigentlich kaum noch Argumente, die für das klassische Kabelfernsehen sprechen. Das Nebenkostenprivileg dürfte sicherlich das gewichtigste sein. Doch natürlich ist es ärgerlich, wenn du als Mieter Kosten für Kabelfernsehen aufgebrummt bekommst, wenn du dieses doch gar nicht nutzt. Das denkt sich auch der Gesetzgeber, wodurch sich die Abschaffung des Privilegs erklären lässt. Es ist schlichtweg aus der Zeit gefallen.

Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Was ändert sich?

Obwohl es das Kabelfernsehen in seiner Form mittlerweile seit knapp 40 Jahren gibt, ist der Markt noch immer prall gefüllt mit den verschiedensten Anbietern. Mit von der Partie sind mit O², Telekom und Vodafone auch Unternehmen, die man vornehmlich als Internetprovider kennt. Diese bieten also sowohl analoges Fernsehen als auch moderne Streamingmöglichkeiten über das Internet. Wie lange das noch der Fall sein wird, ist jedoch fraglich. Schließlich sehen die verschiedenen Anbieter mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs auch ihre Felle wegschwimmen – zumindest beim Kabelfernsehen. So ist ein entsprechender Anschluss für Eigentümer und Hausverwaltungen deutlich unattraktiver, wenn die Möglichkeit der Umlage wegfällt. Die Folge könnte eine sinkende Nachfrage sein.

Infolgedessen haben die Anbieter eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder sie reduzieren die Kosten für das analoge Signal oder sie schaffen es ganz ab. Fest steht, dass ihnen eine wahre Kündigungswelle droht. Schließlich dürfte es in Deutschland Tausende Haushalte in Bestandsgebäuden geben, die seit Jahrzehnten einen entsprechenden Versorgungsvertrag besitzen. Für die Verbraucher ist das alles überaus positiv. Schließlich gibt es viele Mieter, die von ihrem analogen Kabelfernsehen gar nicht Gebrauch machen und stattdessen eine der moderneren Alternativen nutzen. Fällt das Nebenkostenprivileg weg, können diese endlich kündigen und zahlen nicht mehr doppelt für ihren TV-Genuss.

Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Sonderfälle

Während Mieter ihren Vertrag ganz einfach kündigen können, sieht das bei Eigentümern einer Immobilie mitunter etwas komplexer aus. Das ist zumindest dann der Fall, wenn du dich in einem Mehrfamilienhaus in einer Eigentümergemeinschaft befindest. Sollte die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich für eine Kündigung sein, kann auch diese bis zu 31. Juni 2024 von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Umgekehrt musst du als Teil der Eigentümergemeinschaft im Vertrag verbleiben, wenn sich die Mehrheit gegen eine Kündigung entscheidet. Wichtig ist nur, dass eine Entscheidung auf der Agenda steht. Andernfalls bleibst du als Vermieter nämlich auf den Kosten sitzen. Schließlich ist mit Wegfall des Nebenkostenprivilegs auch keine Umlage auf die Nebenkosten des Mieters möglich. Wichtig ist das Thema auch für Personen, die derzeit Arbeitslosengeld II (ALG-II) beziehen.

Diese können sich derzeit nämlich darauf verlassen, dass ihre Nebenkosten auch von der staatlichen Unterstützung abgedeckt werden. Dazu gehören eben nicht nur Heizkosten usw., sondern auch das analoge Kabelfernsehen. Allerdings ist das nur der Fall, wenn auch tatsächlich ein analoges Fernsehsignal anliegt. Sollte der ALG-II-Empfänger hingegen in Eigenregie einen Fernsehanschluss buchen, muss er die Kosten selbst tragen. Aus diesem Grund hinkt auch das Argument vieler Netzbetreiber, dass Sozialhilfeempfänger unter der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs leiden würden. Vielmehr erfülle die Regelung den Gleichbehandlungsgrundsatz, da nun nicht mehr zwischen Personen mit vorhandenem Anschluss und denjenigen ohne einen solchen, unterschieden werde.

Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Lass dich nicht täuschen!

Doch natürlich haben einige Anbieter eine Strategie ausgeklügelt, die vor dem Kundenrückgang schützen soll. Mit einer umfangreichen Werbekampagne warnen viele Unternehmen ihre Kunden mit drohenden Mehrkosten beim Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Die Hoffnung, die dahinter steht, ist ein mittelbarer Druck, der von der Kundschaft auf die Politik einprasseln soll. Laut statistischem Bundesamt verfügten im Jahr 2021 insgesamt 43% aller deutschen Haushalte über einen klassischen analogen Anschluss für Kabelfernsehen. Das bedeutet, dass hier ein Potential von mehreren Millionen Menschen schlummert. Wie die Verbraucherzentrale in einem Artikel aus dem September 2023 betont, sollen sich Kunden von der Panikmache nicht verrückt machen lassen. Zwar ist eine Preiserhöhung nicht undenkbar, sollte es zu einer kommen, sollen die Mehrkosten lediglich bei 2 bis 3 Euro im Monat liegen. Vodafone hat dies inzwischen auch bestätigt, so sollen die Kosten für Mieter in Mehrfamilienhäusern weiterhin unter 10 Euro liegen.

Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Es gibt Alternativen

Obwohl offenbar keine großen Preiserhöhungen drohen, dürften sich einige Kunden wohl doch für eine Kündigung vom Kabelfernsehen entscheiden. Doch auch, wenn das lineare Fernsehen immer mehr an Nachfrage einbüßt, verfügt dennoch der Großteil aller deutschen Haushalte über einen Fernsehanschluss. Da stellt sich also die Frage nach geeigneten Alternativen, die normalen Fernsehempfang ohne analogen Anschluss ermöglichen. Wir haben für euch einmal passende Möglichkeiten aufgelistet.

DVB-T2 HD

Immer und überall kabellos Fernsehen genießen? Das verspricht DVB-T2 HD. Alles, was du hierfür benötigst, ist eine passende Antenne nebst Receiver. Letzterer ist in den neueren Fernsehmodellen standardmäßig verbaut. Sollte dein TV jedoch bereits einige Jahre auf dem Buckel haben, wirst du wohl nicht um einen Neukauf herumkommen. Doch was bekommst du hier geboten? Das hängt von einigen Faktoren ab. Der wohl wichtigste Faktor ist dabei die Region, in der du das Signal empfangen möchtest. Schließlich ist DVB-T2 HD nicht in jeder Ecke Deutschlands verfügbar. Vielmehr konzentriert sich der Empfang vornehmlich auf Ballungsräume wie Großstädte. Einen Empfangscheck kannst du auf der offiziellen Webseite durchführen.

Bild: DVB-T2 HD

Weiterhin spielt es eine große Rolle, ob du bereit bist, Geld auszugeben oder nicht. Wer kostenfrei fernsehen möchte, muss sich mit den öffentlich rechtlichen Sender zufrieden geben. Solltest du mehr wollen, kannst du für knapp 8 Euro auch einige private Sender in HD genießen. Insgesamt gibt es derzeit ca. 40 Sender. Mit passender Internetverbindung bekommst du sogar einige Internetsender obendrauf. DVB-T2 HD lebt vor allem von seiner Flexibilität. Vor allem Personen, die ohnehin nur öffentlich rechtliches Fernsehen schauen möchten, kommen hier obendrein kostenfrei voll auf ihre Kosten.

IPTV – Fernsehempfang über Internet

Selbstverständlich bieten Provider wie Telekom, Vodafone und O² ihr Fernsehen nicht nur analog als Kabelfernsehen an. Darüber hinaus kannst du seit geraumer Zeit über deinen Internetzugang fernsehen. Diese Technologie nennt sich IPTV. Abomodelle wie Telekom Magenta TV oder Vodafone GigaTV machen vor, wie es geht. Dabei setzen die Unternehmen auf ein ganz ähnliches Vorgehen. Buchst du einen Internetvertrag bei ihnen, wird dir das passende Fernsehpaket direkt mit vorgeschlagen. Im Basistarif (ca. 5 Euro) gibt es dann zwar bereits einige Sender, allerdings sind es in der Regel nur die öffentlich rechtlichen, die du auch in HD genießen kannst. Wer höhere Auflösungen oder eine größere Sendervielfalt genießen möchte, muss draufzahlen. Hier bekommst du als Kunde die Wahl zwischen verschiedenen Paketen, die mitunter auch gleich Streaminganbieter wie Netflix oder Disney+ beinhalten. Was du beim IPTV nicht vergessen darfst, ist der Zwang zu einem Receiver. Ohne diesen geht bei vielen Anbietern nichts.

IPTV – Mittlerweile auch ohne Receiver möglich

Inzwischen gibt es aber auch die Möglichkeiten, ohne Receiver mithilfe einer Internetverbindung TV-Empfang zu genießen. Möglich macht dies das klassische Streaming. Einer der wohl bekanntesten Anbieter in diesem Bereich ist Waipu.tv. Doch mit Diensten wie RTL+ (RTL) oder Joyn (ProsiebenSat1) haben sich mittlerweile auch Sendergruppen an diesem Modell beteiligt. Besonders praktisch ist auch hier die Flexibilität. Eigentlich benötigst du nur einen modernen SmartTV oder einen entsprechenden Smart TV-Stick.

Bild: waipu.tv

Über die Software startest du dann die entsprechende App und es kann losgehen. Mit deinen Zugangsdaten im Gepäck kannst du dann immer und überall fernsehen. Dafür benötigst du nicht einmal einen Fernseher. Schließlich gibt es die passenden Apps auch für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets. Aus diesem Grund gilt die moderne Form des IPTV für die meisten auch als das Fernsehen der Zukunft. Schließlich verknüpft es Streaming mit klassischem Fernsehgenuss.

Satelliten TV – Für Senderjunkies

Solltest du einen großen Wert auf eine große Sendervielfalt legen, dann ist die klassische Satellitenschüssel wohl die beste Lösung für dich. Insbesondere Mieter sollten nun aber nicht Knall auf Fall vom Kabelfernsehen zum Satellitenfernsehen umsteigen. Vorher musst du auf jeden Fall Rücksprache mit deinem Vermieter halten. Schließlich muss so eine Schüssel auch erstmal adäquat installiert werden. Der große Nachteil am Satellitenfernsehen ist die Wetterempfindlichkeit. Bei starken Stürmen oder Regenschauern kann das Signal mitunter so sehr gestört werden, dass du das Fernsehen nicht mehr wirklich genießen kannst.

Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Folgen der Kündigung

Solltest du dich für eine Kündigung entschieden haben, magst du dich vielleicht fragen wie es weiter geht. Hierbei kommt es essentiell darauf an, wie der Kabelanschluss in deinem Haus verlegt wurde. Diesbezüglich kannst du einfach beim Wohnungseigentümer oder der Hausverwaltung nachfragen. Das gängigste Modell ist eine gemeinschaftliche Verlegung nach dem Sternnetz. Sollte dies der Fall sein, wird dir früher oder später ganz einfach vom Technikraum des Hauses aus der TV-Empfang gekappt. Dein TV-Anschluss wird dann gewissermaßen „blind“ gemacht und es kommt kein Signal mehr bei dir an. Anders sieht es aus, wenn du in einem Haus lebst, das bereits etwas älter ist. Früher wurden die TV-Anschlüsse nämlich nach der sogenannten Baumstruktur verlegt.

Bei dieser ist es nicht möglich, den Anschluss von einem zentralen Ort aus zu kappen. Stattdessen muss ein Techniker in deine Wohnung kommen, um den Anschluss zu sperren. Hierfür wird die vorhandene TV-Dose durch eine neue ausgetauscht. Bei dieser ist ein Anschluss des Kabels nicht mehr möglich. Wer Internet und Kabelfernsehen vom selben Anbieter bezieht, hat mitunter Angst, dass mit dem Kabelanschluss auch das Internet flöten geht. Diese Angst ist allerdings unbegründet.  Solltest du ein Sternnetz im Haus haben, wird die entsprechende Dose einfach nicht mehr mit dem TV-Signal versorgt. Internet- und Telefonsignal finden hingegen weiterhin ihren Weg durch die Dose. Bei einem Baumnetz installiert der Provider dann eine spezielle Filterdose, die das TV-Signal kurzerhand herausfiltert.

Fazit: Welches TV-Signal passt zu dir?

Der Wegfall vom Nebenkostenprivileg könnte für viele Mieter einen Denkanstoß bedeuten. Eine Kündigung sollten vor allem all diejenigen in Betracht ziehen, die bereits jetzt gar kein lineares Fernsehen konsumieren oder auf eine Alternative wie IPTV, DVB T2-HD sowie Satelliten-TV zurückgreifen. Schließlich haben diese als Betroffene bislang sinnlos über die Nebenkosten einen Kabelanschluss bezahlt, den sie gar nicht nutzen. Solltest du hingegen den Kabelanschluss aktiv nutzen, kannst du die Gesetzesnovelle vielleicht als Chance sehen, dich mit einer modernen Technik auseinanderzusetzen. IPTV bringt viele Vorteile mit sich. Neben zeitversetztem Fernsehen bekommst du hier mittlerweile auch Cloudlösungen geboten, bei denen du online auf deine Aufnahmen zugreifen kannst. Solltest du allerdings partout nicht vom klassischen Kabelanschluss wegkommen wollen, darfst du die Panikmache der Provider getrost missachten. Es wird zu keinen gigantischen Preiserhöhungen kommen, sodass du weiterhin dein analoges TV genießen kannst.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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