Alltag

Reisevollmacht für Kinder – das ist zu beachten

Der Sommerurlaub beginnt immer mit großem Trubel. Ist wirklich alles eingepackt? Wo liegt die Buchungsbestätigung? Sind wir vielleicht schon zu spät dran? All das potenziert sich noch einmal, wenn Kinder im Spiel sind. Wie muss es da erst aussehen, wenn ebendiese Kinder alleine verreisen sollen? Und zwar nicht bloß mit dem Zug zu den Großeltern, sondern per Flugzeug in weit entfernte Länder auf Verwandtenbesuch, Sprachreise oder mit der Jugendfreizeit. In diesem Falle können, auch innerhalb der EU, einige bürokratische Hürden lauern, die den Aufenthalt in der Sonne ins Wasser fallen lassen können. Zu denken ist hier insbesondere an eine Reisevollmacht für Kinder, die von einigen Ländern bei Einreise ohne Erziehungsberechtigte gefordert wird.

Was ist eine Reisevollmacht für Kinder?

Eine Reisevollmacht bestätigt, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise ihres minderjährigen Kindes einverstanden sind. Anders als volljährige dürfen minderjährige Personen rechtlich gesehen nicht in vollem Umfang selbst über sich bestimmen. So haben die Erziehungsberechtigten etwa das Recht, über den Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen zu bestimmen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Minderjährige nicht alleine verreisen dürften. Gesetzlich besteht kein festgelegtes Mindestalter für das Verreisen. Zu beachten sind jedoch die Rechte der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und das eingeschränkte Selbstbestimmungsrecht der Minderjährigen. Das führt in der Praxis zu Problemen: Wie kann etwa am Flughafen herausgefunden werden, ob das 12-jährige Kind tatsächlich mit dem Einverständnis seiner Erziehungsberechtigten unterwegs oder gerade dabei ist, auszureißen? Reisevollmachten sollen dabei helfen, derartige Probleme zu verhindern, indem sie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten schriftlich dokumentieren.

Wann wird eine Reisevollmacht benötigt?

Vorgeschrieben ist das Mitführen einer Reisevollmacht in den meisten Ländern nicht. Dennoch ist es in den folgenden Fällen sinnvoll, eine solche auszufüllen und mitzunehmen:

  • Das Kind reist alleine.
  • Das Kind reist mit Verwandten, die nicht erziehungsberechtigt sind (etwa mit den Großeltern).
  • Das Kind reist mit einem von mehreren Elternteilen.
  • Das Kind verreist mit einer Jugendgruppe.
Auch innerhalb Europas und der EU ist die Einreise ohne Reisevollmacht nicht immer möglich.

Empfohlen wird die Mitführung einer Reisevollmacht für Kinder in diesen Fällen immer dann, wenn die Reise ins Ausland führt und eine Grenzkontrolle bevorsteht – etwa bei einer Einreise per Flugzeug oder Schiff.
Dringend dazu zu raten ist prinzipiell bei Ländern außerhalb Europas sowie in den folgenden europäischen Ländern, in denen die Einreise andernfalls schwierig bis möglich ist:

  • Kroatien
  • Griechenland
  • Vereinigtes Königreich
  • Bosnien & Herzegowina
  • Serbien
  • Slowenien
  • Nordmazedonien

Was muss eine Reisevollmacht enthalten?

Die Reisevollmacht muss die persönlichen Daten des reisenden Kindes sowie der Erziehungsberechtigten enthalten. Darüber hinaus müssen, sofern das Kind nicht alleine reist, die persönlichen Daten der Reisebegleitung angegeben werden. Ferner muss aus dem Schreiben deutlich hervorgehen, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise des Kindes sowie mit der Reisebegleitung einverstanden sind. Reist das Kind mit einem Erziehungsberechtigten, so muss die jeweils andere Person die Erklärung abgeben, damit einverstanden zu sein. Die Erklärung muss in jedem Falle von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Sinnvoll ist ferner die Angabe von Kontaktdaten, insbesondere einer Telefonnummer, unter der die Erziehungsberechtigten erreichbar sind sowie der Reiseroute des Kindes. Darüber hinaus sind Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten beizufügen.

In Kürze:

  • Personalien des Kindes
  • Personalien der Erziehungsberechtigten
  • Personalien der Reisebegleitung
  • Reiseroute
  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten

Zu beachten ist darüber hinaus, dass eine deutschsprachige Erklärung häufig nicht ausreicht. Eine Übersetzung mindestens ins Englische, häufig aber auch in die jeweilige Landessprache ist empfehlenswert. In Bosnien & Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland ist ferner eine amtliche Beglaubigung der Erklärung vorgeschrieben. Überdies muss hier eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden. In Serbien wird eine Beglaubigung der Reisevollmacht für Kinder dringend empfohlen.

In einigen Ländern ist eine amtliche Beglaubigung notwendig.

Prinzipiell ist es sinnvoll, vor dem Antritt der Reise Kontakt zur Botschaft oder zum Konsulat des Ziellandes aufzunehmen, um die genauen Anforderungen an die Einverständniserklärung zu ermitteln. Nur so erhältst du belastbare Aussagen, auf die du dich stützen kannst.

Vordrucke für Reisevollmachten für Kinder

Vordrucke für Reisevollmachten für Kinder werden von einigen Gemeinden in deutscher Sprache und vom ADAC in zweisprachigen Varianten angegeben. Auch das Auswärtige Amt verweist auf die Vordrucke des ADAC.

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Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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