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Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen: So geht’s!

Mithilfe eines Bausparvertrags kannst du dir früher oder später unter Umständen den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch da die Ansparphase hier auf einige Jahre angelegt ist, kann sich bis dahin auch einiges ändern. So könntest du zum Beispiel einen unvorhergesehenen Geldsegen erfahren oder gar eine Immobilie geerbt haben? Vielleicht benötigst du auch einfach nur eine beachtliche Summe Geld und kommst nicht umhin, an deine Reserven zu gehen. Sollte dies der Fall sein, kannst du deinen Bausparvertrag natürlich auch kündigen. Einer der wohl berühmtesten Anbieter von Bausparverträgen ist Schwäbisch Hall. Wie du deinen Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen kannst, zeigen wir dir im Folgenden.

Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen: Kündigung immer möglich

Es kann viele Gründe geben, die Anlass zur Kündigung deines Bausparvertrags geben. Stell dir zum Beispiel vor, dass du eine Immobilie erbst und der Neubau eines Hauses für dich damit hinfällig wird. Natürlich möchte man an den neuen eigenen vier Wänden sicherlich ein paar Änderungen vornehmen, um sie wohnlicher zu machen. Hierfür ist Geld vonnöten, dass man beispielsweise durch die Auflösung des Bausparvertrags bekommen kann. Der Vertrag lässt sich dabei sowohl in der sogenannten Ansparphase als auch in der Darlehensphase kündigen. Von der Ansparphase spricht man dann, wenn das vertraglich festgelegte Sparziel noch nicht erreicht wurde. Hast du hingegen die Ansparsumme sammeln können, folgt die Darlehensphase. Hier wird dir die angesammelte Summe zu attraktiven Konditionen ausgezahlt.

Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen: Auszahlungsabschlag beachten

Solltest du bereits in der Ansparphase kündigen wollen, kannst du dies problemlos tun. Allerdings solltest du dir das rechtzeitig überlegen. Die Schwäbisch Hall hat nämlich eine Kündigungsfrist von stolzen sechs Monaten. Das ist im Vergleich mit anderen Anbietern eine recht lange Frist. So kannst du bei frisch abgeschlossenen Verträgen der LBS beispielsweise von einer kurzen und fairen Kündigungsfrist von gerade einmal drei Monaten profitieren. Kündigst du rechtzeitig, läuft der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist aus und die Schwäbisch Hall zahlt dir das angesparte Geld aus. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn du nicht unverzüglich bzw. außerordentlich kündigen möchtest.

Schließlich lässt sich auch bei der Schwäbisch Hall der Bausparvertrag von heute auf morgen kündigen. Hierbei musst du allerdings den sogenannten Auszahlungsabschlag beachten. Für jeden Monat, den du früher an dein Geld kommen möchtest, verlangt die Schwäbisch Hall einen gewissen Prozentsatz deines angesammelten Kapitals gewissermaßen als Strafzinsen für die vorzeitige Auszahlung. Dieser liegt in der Regel zwischen 0,5 und 1 Prozent pro Monat. Hast du beispielsweise 20.000 Euro in deinem Bausparguthaben angesammelt und verlangst sechs Monate vor Fristende eine sofortige Auszahlung, musst du im schlechtesten Fall allein bis zu 1.200 Euro Auszahlungsabschlag zahlen.

Eine Ausnahme von der ärgerlichen Abschlagszahlung gilt nur dann, wenn du aus einem besonderen Grund außerordentlich kündigen möchtest. Als ein solcher Grund gilt beispielsweise die plötzliche Arbeitslosigkeit. Hier ist es dem Vertragspartner nämlich nicht zumutbar, weiterhin die Beiträge zu entrichten. Selbiges gilt für die Erwerbsunfähigkeit. Selbstverständlich kannst du auch dann aus besonderem Grund kündigen, wenn es zum Todesfall kommen sollte. Hier werden insbesondere die Erben entlastet, da sie nicht zu einer Vertragsübernahme gezwungen werden.

Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen: Es muss nicht immer die Kündigung sein

Es ist nicht nur der Auszahlungsabschlag, der als negative Folge einer Kündigung während der Ansparphase gilt. Obendrein kannst du dir bei einer voreiligen Kündigung attraktive staatliche Prämien und Bonuszinsen verbauen. Deshalb gilt die Faustregel, dass du nach Möglichkeit mindestens sieben Jahre in der Ansparphase verbleiben solltest, um das Maximum der staatlichen Unterstützung herausholen zu können. Solltest du dann doch einmal Geld benötigen, gibt es auch Alternativen zur klassischen Kündigung. Beispielsweise kannst du dein Sparziel durch einen Geldübertrag schneller erreichen. Hast du nämlich die Ansparsumme angesammelt, bekommst du das Darlehen ausgezahlt.

Wer zum Beispiel vertraglich eine Ansparsumme von 25.000 Euro festgelegt hat und bereits 23.000 Euro auf dem Bausparkonto zusammentragen konnte, kann sich das Darlehen frühzeitig sichern, wenn er einfach die übrigen 2.000 Euro selbst beiträgt. Weiterhin ist es mitunter möglich, den Bausparvertrag zu splitten. Hier kannst du dir einen Teil der angesparten Summe auszahlen lassen. Auf Grundlage des Rests wird dann der alte Bausparvertrag als neuer weitergeführt. So kannst du weiterhin in der gewinnbringenden Ansparphase verbleiben und staatliche Förderungen sichern. Am besten kontaktierst du für das genaue Vorgehen und die Alternativen zur Kündigung deinen persönlichen Berater bei der Schwäbisch Hall.

Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen: Darlehensphase

Natürlich lässt sich dein Bausparvertrag auch während der sogenannten Darlehensphase kündigen. Hier magst du dir die Frage stellen, warum man dies tun sollte. Eigentlich gibt es nur einen Grund, seinen Bausparvertrag während der Darlehensphase zu kündigen und das ist die Umschuldung. Hier tilgst du die Restschuld deines Darlehens mithilfe eines anderen Darlehens, welches bessere Konditionen bietet. Um eine Umschuldung überhaupt möglich zu machen, solltest du bei deinem Bausparvertrag unbedingt darauf achten, dass auch eine Sondertilgung möglich ist. Was du sonst noch bei der Kündigung eines Bausparvertrags beachten solltest, haben wir hier für dich ausgeführt.

Kündigung muss schriftlich ergehen

Solltest du dich dazu durchgerungen haben, deinen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall zu kündigen, kannst du dies auf unterschiedlichem Wege tun. Der wohl klassischste Weg ist der postalische. Hier setzt du ein formales Kündigungsschreiben auf, aus dem die wichtigsten Informationen zum Vertrag hervorgehen müssen. Dazu gehören nicht nur deine persönlichen Daten, sondern auch die Bauvertragsnummer. Diese findest du entweder in deinen Vertragsunterlagen oder auch online in deinem persönlichen Kundenkonto der Schwäbisch Hall. Weiterhin musst du schreiben, zu wann du deinen Bausparvertrag kündigen möchtest. Fordere die Bank außerdem noch dazu auf, dir eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen. Dies dient Beweiszwecken. Um es dir so einfach wie möglich zu machen, haben wir für dich eine Kündigungsvorlage zusammengestellt. Alternativ kannst du auch direkt die Vorlage nutzen, die Schwäbisch Hall ihren Kunden zur Verfügung stellt. Diese kannst du entweder per Post an die Postanschrift der Schwäbisch Hall schicken oder aber als Fax versenden. Die Kontaktdaten haben wir für dich aufgelistet.

Postanschrift der Schwäbisch Hall

Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Crailsheimer Str. 52
74523 Schwäbisch Hall

Fax der Schwäbisch Hall

0791 / 462628

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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