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Glücksspielbehörde verhängt erstes Bußgeld

Die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat zum Jahresbeginn die Arbeit aufgenommen und ist seitdem für die Überwachung der Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrags zuständig. Sie muss nicht nur gegen nicht-lizenzierte Casinos vorgehen, sondern auch die lizenzierten Betriebe überwachen. In diesem Zusammenhang wurde nun das erste Bußgeld verhängt – aus einem durchaus interessanten Grund.

Glücksspielstaatsvertrag reguliert Branche

Seit der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, ist es in Deutschland möglich, legal ein Online-Casino zu betreiben. Zahlreiche bekannte Anbieter haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. So ist es etwa möglich, bei Bwin Slots zu spielen oder in anderen Casinos virtuelle Automaten zu bedienen. Die Erteilung einer solchen Lizenz ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden. Neben dem Verbot klassischer Tischspiele, mit Ausnahme von Poker, zählt dazu auch ein partielles Werbeverbot. Darüber hinaus müssen Spielendenschutzauflagen eingehalten werden. Dazu zählt neben einer Legitimationspflicht für alle Spielenden auch eine verpflichtende Begrenzung des Maximaleinsatzes sowie das Angebot von Möglichkeiten zur Selbstsperre.

Um eine Lizenz zu erhalten, mussten die bewerbenden Casinos bereits im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrags alle Lizenzbedingungen einhalten. Nur Betriebe, die sich darin hielten, kamen für eine Lizenz infrage. Für die Spielenden bedeutete die Einführung des legalen Glücksspiels sowohl Vor- als auch Nachteile. So besteht bei der Teilnahme am Online-Glücksspiel heute Rechtssicherheit, was insbesondere bei Streitfällen sehr vorteilhaft ist. Als nachteilig werden hingegen die Beschränkung des Spielangebots sowie die Beschränkung der maximalen Einsätze erlebt.

Werbung durch Affiliate führte zu Bußgeld

Das erste Bußgeld, das die zum Jahresbeginn gegründete Behörde nun verhängt hat, trifft nicht etwa ein illegales Casino, sondern einen lizenzierten Betrieb. Besonders interessant ist dabei der Grund für das Bußgeld: Verstoßen wurde gegen ein Werbeverbot – jedoch nicht vom Casino direkt, sondern durch einen Affiliate des Casinos. So tauchte auf einer Affiliatewebsite Werbung für das lizenzierte Casino neben solcher für nicht lizenzierte Unternehmen auf. Darin besteht ein Verstoß gegen die Lizenzauflagen. Die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sieht das Casino offensichtlich auch dann in der Verantwortung, wenn der Verstoß nicht direkt durch es, sondern durch eine Person, die auf Provisionsbasis Werbung für es betreibt, begangen wurde.

Um welches Casino es sich handelt, geht aus der Mitteilung der Glücksspielbehörde nicht hervor. Reaktionen sind öffentlich bisher nicht bekannt. Für die Branche dürften der Fall und seine weitere Entwicklung jedoch von großer Bedeutung sein: Hat die Strafe auch bei einem möglichen Widerspruch Bestand, könnte das das Aus des Affiliate-Marketings im Casinobereich oder zumindest deutliche Verschärfungen für diesen Bereich bedeuten.

Auswahl des Online-Casinos beachten

Für Privatpersonen dürfte all das kaum ins Gewicht fallen. Wesentlich ist hier vor allem, dass die Wahl auf ein lizenziertes Online-Casino fällt. Nur in einem solchen kann legal gespielt werden – was auch bedeutet, dass ein möglicher Anspruch auf Gewinne auf dem Rechtswege durchgesetzt werden kann. Darüber hinaus müssen lizenzierte Online-Casinos Datenschutzbestimmungen einhalten, was insbesondere bei sensiblen Daten, die zum Alters- und Identitätsnachweis vorgelegt werden müssen, von zentraler Bedeutung ist.

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