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Fristlose Kündigungen bei N26 ohne ausreichende Kommunikation

Die vermehrt in die Schlagzeilen geratene Bank N26 bekommt erneut negative Presse: Das Unternehmen hat zahlreiche Konten ohne konkrete Begründung fristlos gekündigt. Darüber hinaus scheint sie Restguthaben ohne Angabe von Gründen einbehalten zu haben.

Verstoß gegen Geschäftsbedingungen

Betroffen sind laut Handelsblatt zahlreiche Kundinnen und Kunden aus unterschiedlichen europäischen Ländern. Als Kündigungsgrund wurde in allen bisher bekannten und bestätigten Fällen der Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen angegeben. Worin genau dieser Verstoß bestehe, wurde dabei seitens N26 nicht kommuniziert. Die Betroffenen stehen daher vielfach vor Rätseln.

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg äußerte sich im Handelsblatt zu den Vorgängen und wies darauf hin, dass die Bank in der Kündigung verdeutlichen müsse, aus welchem konkreten Grund gekündigt werde. Nach den AGB sei eine fristlose Kündigung nur in drei speziellen Fällen möglich: bei falschen Angaben zu den Vermögensverhältnissen, bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sowie bei Nicht-Nachkommen der Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten innerhalb einer von der Bank gesetzten Frist.

Den Betroffenen wurde keiner der drei Gründe explizit genannt. Nichtsdestotrotz wurde der Zugriff auf die Konten in einigen Fällen mit sofortiger Wirkung gesperrt. In anderen Fällen können die Betroffenen sich zwar noch einloggen, jedoch keine Transaktionen mehr vornehmen.

Gelder verschwunden, Auszahlungen nicht möglich

Besonders pikant erscheint dabei der Umstand, dass in einigen Fällen das gesamte Guthaben seitens N26 vom Konto der Betroffenen abgebucht wurde. Wohin das Geld verschwunden ist, mit welcher Rechtsgrundlage N26 handelt und wie die Betroffenen sich wehren können, ist dabei unbekannt. Informationsschreiben erhielten indes nur wenige Betroffene. In diesen wird darauf hingewiesen, dass die Auszahlung des Restguthabens derzeit nicht möglich sei. N26 fordert zudem dazu auf, die Herkunft der Gelder auf den betroffenen Konten nachzuweisen – erst dann könne die Möglichkeit einer Auszahlung erneut geprüft werden.

Diese Formulierung wird als Hinweise darauf gedeutet, dass die Kündigungen und Einfrierungen im Kontext der Eindämmung vermuteter Geldwäscheaktivitäten zustande gekommen sind. Nauhauser wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Art des Vorgehens dafür spreche, dass hier nicht im Rahmen von Routinekontrollen gehandelt werde.

Probleme mit illegalen Aktivitäten

In der Vergangenheit hatte die Bank massive Probleme mit illegalen Aktivitäten. Ihre Konten wurden häufig verwendet, um Geld zu waschen und ins Ausland zu transferieren. In diesem Zusammenhang sind mehrere Finanzaufsichtsbehörden gegen N26 vorgegangen. So hat etwa die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat das Neukundenwachstum beschränkt, während die italienische Aufsichtsbehörde es dem Unternehmen untersagte, Verträge mit neuen Kundinnen und Kunden zu schließen. Bevor weiteres Wachstum möglich ist, muss N26 daher die Geldwäscheprobleme lösen.

In diesem Zusammenhang wurde in der jüngsten Vergangenheit stark in die Aufrüstung der Sicherheitsabteilung investiert. Die jetzigen Vorgänge deuten ferner darauf hin, dass N26 seine Kundinnen und Kunden in der Breite durchleuchtet und bei Hinweisen auf Geldwäscheaktivitäten präventiv und ohne weitere Prüfung Kündigungen ausspricht. Dass die Probleme des Unternehmens mit einem solchen Vorgehen gelöst werden können, ist indes zweifelhaft: Betroffenen, deren Konten zu Unrecht gekündigt wurden, stehen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu. Nauhauser rät daher dazu, alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten zu protokollieren.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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